Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz /

Haushaltsreste

Ausgaben

2210-679

Innere Verrechnungen

5.000,00 €

7.616,13 €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

2.616,13 €

 

Die Pflege der Außenanlagen der Schulen wird vom Bauhof der Stadt Lohne vorgenommen. Die Arbeits- und Maschinenstunden werden festgehalten, im Wege der internen Leistungsverrechnung veranschlagt und verbucht und fließen somit in die Schulsachkostenabrechnung mit dem Landkreis Vechta für die Schulen der Sek. I ein (Kostenerstattung in Höhe von 60 %).

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.