Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/010/2008
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
2211-6790 |
Innere Verrechnungen |
8.000,00 € |
21.941,33 € |
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Überplanmäßige Ausgabe |
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13.941,33 € |
Die Pflege der Außenanlagen der Schulen wird vom Bauhof der Stadt Lohne vorgenommen. Die Arbeits- und Maschinenstunden werden festgehalten, im Wege der internen Leistungsverrechnung veranschlagt und verbucht und fließen somit in die Schulsachkostenabrechnung mit dem Landkreis Vechta für die Schulen der Sek. I ein (Kostenerstattung in Höhe von 60 %).
Im Zuge der Baumaßnahmen bei der Albert-Schweitzer-Realschule sind die Außenanlagen komplett erneuert worden.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.