Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den Bodenauftrag auf dem Flurstück 138/9, Flur 16 an der Krimpenforter Straße wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Bodenauftrag auf dem Flurstück 138/9, Flur 16 an der Krimpenforter Straße beantragt wurde.

 

Gemäß der Antragsunterlagen sollen 4.000,00 m³ Boden zur Bodenverbesserung auf das zurzeit als Ackerland genutzte 17.875,00 m² große Grundstück aufgetragen werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 138/9 liegt im Ortsteil Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass vom Landkreis Vechta in einer naturschutzrechtlichen Stellungnahme keine Bedenken gegen den beantragten Bodenauftrag erhoben wurden.

 

Von einem Ausschussmitglied wurden zwar keine direkten Bedenken an dem Zweck des Bodenauftrages erhoben, gleichwohl würde eine gewisse Skepsis verbleiben.