Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass in der Sitzung des VA am 07.12.2022 unter

 

TOP: 30.9 Flächen für die Windenergie

 

mitgeteilt wurde, dass die Landesregierung den Trägern der Regionalplanung und damit auch dem Landkreis Vechta die Zuständigkeit der Windenergieplanung übertragen wird und deshalb durch die Stadt Lohne keine Auftragsvergabe für diese Planungsleistungen erfolgen wird.

 

In der Zwischenzeit hat ein weiteres Gespräch zu dieser Thematik mit dem Planungsamt des Landkreises stattgefunden. Dabei wurde ausgeführt, dass der Landkreis die Planung zur Erreichung der geforderten Flächenziele an die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet weiter geben wird. Demnach sollen die Kommunen auf der Grundlage eigener Analysen und Konzepte ausreichend Flächen ermitteln und in ihren Flächennutzungsplänen darstellen, um das – bisher von Land Niedersachsen noch nicht bestimmte – Flächenziel für den Landkreis Vechta zu erreichen. Die identifizierten Flächen werden vom Landkreis Vechta voraussichtlich anschließend in das Regionale Raumordnungsprogramm Wind übernommen.

 

Aus diesem Grund ist es nun doch erforderlich, seitens der Stadt ein Planungsbüro für die Erstellung eines Standortkonzeptes zu beauftragen, welches mögliche Potenzialflächen für eine Nutzung durch Windkraftanlagen in Lohne ermittelt.

 

Dieses Standortkonzept muss bis 2027 erstellt werden. Sollte das Konzept bis dahin nicht erstellt sein, gilt für die Errichtung von Windenergieanlagen die Privilegierung nach dem BauGB.