Sitzung: 14.02.2023 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, , Nein-Stimmen: 0, , Enthaltungen: 0
Vorlage: 51/002/2023
Beschlussvorschlag:
In Abstimmung mit den Kindertagesstätten sind die notwendigen Betreuungsplätze zu schaffen.
Sachverhalt:
Betreuungssituation
Im Rahmen der Anmeldewochen der Lohner Kindertagesstätten ab Mitte Dezember 2022 konnten die Lohner Eltern ihre Kinder bis zum 08.01.2023 für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2023/2024 anmelden. Hiernach sind im kommenden Kindergartenjahr im Regel- und Krippenbereich ca. 1.279 Kinder (Stand: 01.01.2023) zu betreuen. Dem gegenüber stehen 1.317 vorhandene Plätze in den Lohner Einrichtungen.
Es ist wie in den Jahren zuvor festzustellen, dass es stetig eine Nachfrage an Betreuungsplätzen gibt.
Bedarfsplanung
Das notwendige Betreuungsangebot ist nach wie vor nur schwer zu planen, weil sich beispielsweise der Bedarf der Eltern ändert (Arbeitsaufnahme, veränderte Arbeitszeiten usw.) oder aber Eltern ihren Bedarf nicht frühzeitig anmelden.
Nach
der Kita-Leiterrunde vom 24.01.2023 und durchgeführten Bewertung der
vorliegenden Anmeldungen zum 01.08.2023 gibt es eine erste (Stand:
heute!) Zusammenfassung der Gesamtzahlen. Die sog. Flexkinder und die Wechselvormerkungen
sind (teilweise) noch in den Zahlen enthalten. Die Einrichtungen haben hier
aber die bisherigen Aussagen der Eltern berücksichtigt:
Krippenbereich (- zu wenig Plätze / + freie Plätze)
vormittags:
-3
ganztags:
+5
nachmittags:
+17
Für
den Krippenbereich wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
freien Plätze in der Kindertagespflege zum 01.08.2023 wahrscheinlich eine
ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.
Regelbereich (- zu wenig Plätze / + freie Plätze)
vormittags:
-16
ganztags:
-12 (Ganztagsanmeldungen, Bedarf vielfach nur vormittags inkl. SÖ)
nachmittags:
+20
Die Anzahl der sog. Flexkinder
liegt bei ca. 75 Kindern je Geburtenjahrgang. Nach den aktuellen Regelungen des
Nds. Schulgesetzes haben Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der
Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, die Möglichkeit, den
Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis
zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die
Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. Diese Kinder
sind mehrheitlich noch in den o.g. Zahlen enthalten. Sollten sich auch nur ein
Drittel der betroffenen Eltern für eine Einschulung in diesem Jahr entscheiden,
würden zum 01.08.2023 weitere 25 Betreuungsplätze frei werden.
Im Nachmittagsbereich sind die Gruppen aufgrund des hohen Anteils an
Kindern mit Migrationshintergrund mit 20 Plätzen je Gruppe berücksichtigt. Bei
25 Plätzen je Gruppe wären sogar noch weitere Plätze frei.
Aktuelle Zahlen und Ergebnisse werden in der Sitzung
vorgestellt.
Verwaltungsseitig
wird darauf hingewiesen, dass sich die Zahlen in der nächsten Zeit noch
verändern können. Die Träger/Einrichtungen sind angehalten, eventuelle
Veränderungen umgehend mitzuteilen.
In
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.02.2023 ist über eventuell
notwendige Maßnahmen zum kommenden Kindergartenjahr zu beraten und entscheiden.
Beratungsverlauf:
Herr Wolke nahm Bezug auf die Vorlage 51/002/2023 und stellte den Beschlussvorschlag vor. Im Anschluss gab Frau Lohmann einen Überblick über die Anmeldezahlen und die Kapazitäten zum kommenden Kindergartenjahr 2023/2024. Die Übersichten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Wolke wies u.a. darauf hin, dass die Anzahl der sog. Flexkinder bei ca. 75 Kindern je Geburtsjahrgang liege. Diese Kinder seien mehrheitlich noch in den Übersichtszahlen enthalten. Sollten sich auch nur ein Drittel der betroffenen Eltern für eine Einschulung in diesem Jahr entscheiden, würden zum 01.08.2023 weitere 25 Betreuungsplätze frei werden.
Durch ein Mitglied der CDU-Fraktion wurde die Frage gestellt, wie viele zusätzliche Kindertagesstätten erforderlich wären, wenn die Regelgruppen in den Kindergärten von 25 Betreuungsplätzen auf 20 Plätze reduziert würden. Seitens der Verwaltung geht man davon aus, dass dann zusätzlich ca. 2 weitere Kindergärten erforderlich wären.
Die aktuelle Gesamtsituation ähnelt der des letzten Jahres, so dass man davon ausgehen könne, zum 01.08.2023 sowohl im Krippen- als auch im Regelbereich eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stellen zu können.