Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)     Die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für die Stadtgebiete „Mühlenkamp – An der Heide - Drostenweg“ (Abgrenzung siehe Anhang) gemäß Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung“ wird beschlossen.

 

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

 

c)      Bei positivem Förderbescheid ist die Erstellung des Konzeptes extern auszuschreiben.

 

d)     Die erforderlichen Eigenmittel in der Höhe von 10 Prozent für den nicht gedeckten Teil der Ausgaben im Rahmen der Konzepterstellung werden bereitgestellt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass mit Ratsbeschluss vom 13.10.2021 (Vorlage 6/012/2021) über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Lohne auch die Realisierung der Folgemaßnahmen (hier: Maßnahme 3.2. „Energetisches Quartierskonzept“) einstimmig beschlossen wurde.

 

Zusätzlich wurde am 06.09.2022 vom Verwaltungsausschuss der vom Arbeitskreis Klimaschutz ausgearbeiteten und als „Klimaschutz-Sofortprogramm“ bezeichneten Priorisierungsliste zur Umsetzung ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen aus dem „Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Lohne“ zugestimmt (Vorlage 6/003/2022/1).

 

Energetische Quartierskonzepte sind ein Instrument zur Planung und Durchführung der Sanierung von größeren zusammenhängenden Gebieten innerhalb der Kommune.

 

Die KfW fördert mit dem Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung“ zum einen die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes (A) für energetische Sanierungsmaßnahmen und im Anschluss ein Sanierungsmanagement (B), das die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.

 

Ein integriertes energetisches Quartierskonzept (A) wird mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten durch die KfW (ohne Höchstbetrag) und zusätzlich mit 15 Prozent durch das Land Niedersachsen über die NBank gefördert. Die restlichen 10 % trägt die Kommune als Eigenanteil.

 

Das Sanierungsmanagement (B) wird im Unterschied zu (A) bis zu einem Höchstbetrag von 210.000 Euro je Quartier gefördert und für einen Förderzeitraum von maximal 3 Jahren. 

 

Laut KfW zeigt das Quartierskonzept technische und wirtschaftliche Einsparpotentiale auf. Es berücksichtigt städtebauliche, denkmalpflegerische, baukulturelle, wohnungswirtschaftliche, demografische und soziale Aspekte und mündet in einen konkreten Maßnahmenkatalog sowie Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

 

Zielsetzung ist die strategische Auseinandersetzung mit der energetischen und klimafreundlichen Sanierung eines Quartiers. Es sollen zum Beispiel Lösungen aufgezeigt werden, wie Energieeinsparungen und CO2-Reduzierung, insbesondere im Gebäudebestand, erreicht werden können. Zudem geht es um die Modernisierung des Straßenraums inkl. Straßenbegrünung und Regenwassermanagement sowie Nutzung von Erneuerbaren Energien (z.B. Geothermie und PV). Im Mittelpunkt steht jedoch die energetische Gebäudesanierung mit Zielrichtung klimaneutraler Baubestand bis 2045 gemäß den bundesweiten Klimaschutzzielen.

Die Auswahl des Gebietes „Mühlenkamp - An der Heide - Drostenweg“ erfolgte im Arbeitskreis Klimaschutz und nach Rücksprache mit Experten, die die Verwaltung bei der Antragstellung unterstützen.

 

Die geplanten Ausgaben für das integrierte Quartierskonzept wurden von einem externen Dienstleister anhand von Erfahrungswerten geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Die Kosten für die Konzepterstellung (brutto) betragen in Summe 102.473,28 Euro. Der Zuschuss der KfW in der Höhe von 75 Prozent beträgt 76.854,96 Euro. Der Zuschuss der NBank (15 Prozent) beträgt 15.370,99 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Lohne liegt dementsprechend bei 10.247,33 Euro.  

 

Die Erstellung des Konzeptes soll ab Auftragsvergabe 1 Jahr dauern. Zur anschließenden Umsetzung des Konzeptes wird idealerweise ein Sanierungsmanagement eingesetzt, welches ebenfalls durch die KfW und NBank für drei Jahre gefördert wird. Die Durchführung des Sanierungsmanagements kann auf ein Fachbüro übertragen werden.

Hierzu müsste im Quartier zunächst die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB als Satzung erfolgen.

 

Im festgesetzten Sanierungsgebiet werden zusätzliche Anreize zur Sanierungssteigerung geschaffen. Die jeweiligen Hauseigentümer haben einerseits die Möglichkeit, private Förderungen (KfW, BAFA) in Anspruch zu nehmen und andererseits von erhöhten einkommenssteuerlichen Abschreibungen zu profitieren, so dass ein effizientes „Anreizprogramm“ erreicht wird.

 

 

In der Aussprache befürworteten verschiedene Ausschussmitglieder die Realisierung des vorgestellten energetischen Quartierskonzeptes und betonten, dass insbesondere das festgelegte Gebiet gut gewählt sei.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass es zum jetzigen frühen Zeitpunkt nicht möglich sei, verlässliche Informationen über eine mögliche Zeitschiene oder verbindliche Angaben zur Förderung mitzuteilen.