Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude und die Umnutzung einer Betriebsleiterwohnung zu landwirtschaftlichen Nebenräumen auf dem Grundstück Brägeler Straße 89 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude und die Umnutzung einer Betriebsleiterwohnung zu landwirtschaftlichen Nebenräumen auf dem Grundstück Brägeler Straße 89 beantragt wurde.

 

Gemäß der Antragsunterlagen soll ein Betriebsleiterwohnhaus mit einer Wohnfläche von rund 290 m² und ein Nebengebäude mit ca. 85 m² errichtet werden. Dafür soll auf rund 460 m² in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes eingegriffen und das Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahme soll auf dem Betriebsgrundstück auf 735 m² eine mehrreihige und freistehende Heckenbepflanzung aus verschiedenen Baum- und Straucharten erfolgen.

 

Die vorhandene Betriebsleiterwohnung auf dem Flurstück 220/4 Flur 18 sieht gemäß den eingereichten Unterlagen eine Umnutzung in landwirtschaftliche Nebenräume vor.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Flurstücke 220/4 und 217/8 Flur 18 werden im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass der Standort des Vorhabens mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt sei und verwies auf die Sitzung des BA am 26.03.2015 in der unter TOP 17. das Einvernehmen zu der seinerzeitigen Planung des Vorhabens erteilt wurde.