Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Änderungen der landwirtschaftlichen Betriebsstelle Dinklager Landstraße 39 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der landwirtschaftlichen Betriebsstelle Dinklager Landstraße 39 die Genehmigung für die nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen beantragt wurde:

 

-          Nutzungsänderung eines Bullenmaststalles zum Fresserstall mit Einbau von Güllekanälen (Nr. 1)

-          Aufstellen von drei Kälberiglus (Nr. 10)

-          Änderung der Aufstallung im vorhandenen Kälberstall (Nr. 3)

-          Änderung der Aufstallung mit Einbau einer Schleuse im vorhandenen Schweinemaststall (Nr. 4)

-          Änderung der Aufstallung in im vorhandenen Schweinemaststall (Nr. 5)

-          Einbau einer Kälberbucht in der vorhandenen Remise (Nr. 7)

-          Aufstellen einer Fertiggarage (Nr. 9)

-          Aufstellen von vier genehmigungsfreien Kälberhütten (Nr. 11).

Gemäß der Antragsunterlagen ist eine Erhöhung der Tierplätze um 113 Aufzuchtkälber und 113 Jungmastbullen sowie eine Reduzierung der Tierplätze um 97 Mastbullen und 105 Mastschweinen vorgesehen. Durch diese Änderungen wird eine Geruchsemissionsminderung von 6,5%, eine Ammoniakemissionsminderung von 2,6% und eine Staubemissionsminderung von 0,3% erwartet.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Flurstücke 38/1, 36 und 41 der Flur 5 liegen im Ortsteil Bokern West und werden im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass mögliche Kompensationsmaßnahmen vom Landkreis Vechta im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden sollen.