Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Landwehrstraße 45 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Landwehrstraße 45 beantragt wurde.

 

Gemäß der Antragsunterlagen soll im rückwärtigen Bereich das Flurstück 210 geteilt werden und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das I – II-geschossige Wohnhaus soll mit einem Walmdach ausgestattet werden und sich der örtlichen Nachbarschaft anpassen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß §34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 210, Flur 57 liegt im Ortsteil Innenstadt und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Wohnfläche dargestellt.