Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ wird beschlossen. Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde St. Gertrud eine entsprechende Vereinbarung zur Übernahme der Kosten der Planung abzuschließen.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Kirchengemeinde St. Gertrud plane ihre verschiedenen Angebote und Einrichtungen wie z.B. die Bücherei, die zwischen der Kirche, dem Kirchweg, der Vogtstraße und dem Rixheimer Platz auf mehrere Gebäude verteilt sind, in einem neuen Gesamtkonzept als Begegnungszentrum zusammenzufassen.

 

Dieses neu geplante Begegnungszentrum soll sich über zwei Gebäudekörper zwischen der Brinkstraße, dem Kirchweg und dem Kirchplatz bis zum Rixheimer Platz erstrecken. Damit werden sowohl die bisher von der Kirchengemeinde genutzten Gebäude als auch eine ehemalige Bäckerei mit Café an der Brinkstraße überplant.

 

Die verkehrliche (PKW) Erschließung erfolgt über den Rixheimer Platz in die unter dem Hauptgebäude geplanten Tiefgarage.

 

Die beiden Gebäudekörper begrenzen einen Begegnungshof; das Hauptgebäude ist mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss geplant und soll mit der Bücherei, einem Café, einem Saal, einem Welt Laden, Büros, einem Jugendclub, Gruppenräumen und Räumen für das kirchliche Personal ausgestattet werden.

 

Um die geplante Begegnungsstätte für die Kirchengemeinde zu realisieren, ist eine Änderung der in diesem Bereich rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 12 und Nr. 12/X erforderlich.

 

Vorgesehen sind die Ausweisung als Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,9 und einer Geschossflächenzahl von 2,4 bei einer maximalen Gebäudehöhe von 16 Meter.

 

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass ein entsprechender Bauentwurf in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden soll. Des Weiteren wurde erläutert, dass mit diesem Angebotsbebauungsplan flexibler auf Änderungen reagiert werden könne, als mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach den Kosten der Planung und stellte den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Planungskosten von der Kirchengemeinde St. Gertrud übernommen werden sollen.

 

Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mit 14 Ja-Stimmen zu und fasste den nachfolgenden