Mit Schreiben vom 15.11.2022 stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage hinsichtlich der durch die CDU beantragten Schulkindbetreuung, dessen Beratung und des aktuellen Sachstandes. Wie in der Anfrage genannt, wurde zu dem am 15.03.2021 gestellten CDU-Antrag am 23.03.2021 ein Beschluss gefasst.

 

Am 06.05.2021 wurde im Schulausschuss sowie im darauffolgenden Verwaltungsausschuss am 18.05.2021 darüber informiert, dass kurzfristige Förderungen im Rahmen der Notbetreuung ermöglicht werden können. Hierfür wurden entsprechend des Bedarfes der Schulen Extrastunden geschaffen und Unterstützungskräfte eingestellt. Die Notbetreuung in den Schulen war nur kurzzeitig vorgesehen, um Schülerinnen und Schüler in der coronabedingten Lage zu unterstützen, daher wurde diese in den Schulen nach einiger Zeit beendet.

Ebenfalls wurde in Zusammenarbeit von Ludgerus-Werk und einigen Schulen das Konzept eines Sommer-Camps für die Sommerferien 2021 erarbeitet. Zwei Angebote für jeweils 14 Tage wurden durchgeführt.

Eine langfristige Förderung im Nachmittagsbereich wurde nach Rücksprache mit den Schulen nicht durchgeführt, da der Ganztag bereits Di. – Do. stattfindet und höchstens ausgebaut werden könnte. Dieser Bedarf lag nicht vor, da die vorhandenen Stunden ausreichen (Schulleitergespräch am 06.10.2021, erneute, gleichlautende Rückmeldung am 22.11.2022). Der Antrag ist damit erledigt.

 

Aktuell liegt ggf. aufgrund von Sprachdefiziten bei den Flüchtlingskindern ein Förderbedarf vor. Eine zusätzliche Unterstützung bzw. Förderung durch den Schulträger ist nach Rücksprache mit den Schulen jedoch nicht erforderlich, da diese aktuell über eine gute personelle Versorgung verfügen.

 

Im Rahmen des Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ wurde das Programm „Lern-Räume“ für den Zeitraum der Herbstferien 2021 bis zu den Herbstferien 2022 einmal fortgesetzt. Der Zeitraum des Mittelabrufs wurde bis zum 31.03.2023 verlängert (die Antragsfrist wurde nicht verändert). Ziel der förderfähigen Angebote aus den Lern-Räumen war es, den Kindern und Jugendlichen, die durch die Corona-Pandemie bzw. den damit einhergehenden Umständen und Einschränkungen sowohl in ihrem persönlichen Leben, in ihrer Entwicklung als auch in ihrer Bildung eingeschränkt und getroffen wurden, in altersangemessener Form ein Förderangebot im Rahmen von Betreuungs-, Freizeit- und Bildungsangeboten in den Schulferien zu unterbreiten.