Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage von drei Beachvolleyballfeldern durch den TuS Blau-Weiß Lohne im Bereich der Sportanlage Adenauerring ist förderwürdig.


Die Volleyball – Abteilung des TuS Blau-Weiß Lohne, die nach Angaben des Vereins stark expandiert, bestand Ende des Jahres 2009 aus 123 Mitgliedern mit einer Erwachsenen- und sieben Kinder- und Jugendmannschaften. Die Hallenstunden reichen für den Trainingsbetrieb nicht aus. Damit insbesondere die Kinder und Jugendlichen ihren Sport ausüben können, plant der Verein auf der städtischen Fläche neben der Sportanlage Adenauerring den Bau einer Beachvolleyballanlage, die offiziellen Spielbetriebsansprüchen genügt.

 

Ursprüngliche Pläne, diese Anlage im Heinz – Dettmer - Stadion bzw. beim Gymnasium unterzubringen, ließen sich nicht realisieren. Nunmehr ist beabsichtigt, die westlich von der Sportanlage Adenauerring gelegene Freifläche an den TuS Blau – Weiß Lohne zu verpachten. Die Zuwegung erfolgt über die Sportanlage Adenauerring. Die Anlage kann auch von anderen Abteilungen bzw. den Schulen mitgenutzt werden. Ingesamt trägt die Anlage zur Abrundung und Attraktivitätssteigerung des Sportangebotes in Lohne bei. Von der Verwaltung wurde empfohlen, dem Sportverein TuS Blau-Weiß Lohne für den Bau von 3 Beachvolleyballfeldern im Jahr 2011 einen Festbetragszuschuss zu gewähren.

 

Die Kosten für die drei Volleyballfelder (Bodenarbeiten, Einzäunung, Drainage, Sand, Netzanlage) betragen lt. Kostenvoranschlag des Vereins rd. 22.000,00 Euro. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Eigenmittel BWL

6.000,00 €

Stadt Lohne

14.000,00 €

Lohner Bürgerstiftung

2.000,00 €

gesamt

22.000,00 €

 

In der Aussprache regte ein Sprecher an, die Spielfelder weiter nördlich in Richtung Straße zu platzieren, um einen besseren Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu erreichen, und regte eine Eingrünung als Schallschutz an.

 

Bürgermeister Niesel wies darauf hin, dass der TuS Blau-Weiß Lohne für Maßnahmen im Stadion eine Bezuschussung von 2/3 der Kosten erhält, weil hier mittelzentrale Funktionen wahrgenommen werden. Bei dieser Beachvolleyballanlage handelt es sich jedoch nicht um die Wahrnehmung mittelzentraler Funktionen, so dass die Zweidrittelregelung nicht automatisch zum Tragen kommt. Der Finanzausschuss entscheidet über die Zuschusshöhe.