Von einem Ausschussmitglied wurde angefragt, ob zum Haus Uptmoor ein behindertengerechter Zugang geschaffen werden könne.

 

Von der Verwaltung wurde dazu mitgeteilt, dass es aus denkmalschutzrechtlichen Gründen kaum möglich sei, entsprechende bauliche Veränderungen am Gebäude durchzuführen.