Sitzung: 07.03.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/019/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die
beantragte Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage sowie
einer Einliegerwohnung mit Garage auf dem Grundstück Brägeler Pickerweg 18 wird
erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung für eine Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer
Doppelgarage sowie einer Einliegerwohnung mit Garage auf dem Grundstück Brägeler
Pickerweg 18 beantragt wurde.
Gemäß den Antragsunterlagen soll das auf dem
betroffenen Grundstück bestehende Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten
(Errichtung Wohnhaus 1948, Erweiterung zweite Wohneinheit 1980) und einer
Grundfläche von 192 m² abgerissen werden. Durch den Neubau soll ein Wohnhaus
mit einer Doppelgarage sowie einer Einliegerwohnung mit Garage mit einer
Grundfläche von 286 m² entstehen.
Das geplante Einfamilienhaus soll von der
Antragstellerin bewohnt werden. Die geplante Einliegerwohnung soll von den
Eltern der Antragstellerin, die Grundstückseigentümer sind, bewohnt werden.
Durch die Neubaumaßnahme wird eine
zusätzliche Fläche von ca. 61 m² versiegelt, die über einen
Kompensationsflächenpool ausgeglichen werden soll.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta
ist die geplante Baumaßnahme in diesem Umfang, aufgrund der bereits im Jahr
1980 genehmigten zweiten Wohneinheit, zulässig und genehmigungsfähig.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im östlichen Grenzbereich des Ortsteils Innenstadt
und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass aufgrund des Bestandsgebäudes das Vorhaben zulässig sei.
Anmerkung zum Protokoll:
Die zweite Wohneinheit
wurde im Jahr 1980 genehmigt und errichtet, somit ist eine Wohnfläche von 240
m² zusätzlich der Nebengebäude zulässig.