Sitzung: 07.03.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2
Vorlage: 65/021/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die
beantragte Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses
mit Nebengebäude auf der landwirtschaftlichen Hofstelle in der Jägerstraße
wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude auf
der landwirtschaftlichen Hofstelle in der Jägerstraße beantragt wurde.
Das Betriebsleiterwohnhaus soll im
nord-westlichen Grundstücksbereich der Hofstelle errichtet werden. Die
Grundfläche des Wohnhauses inklusive des Nebengebäudes soll ca. 276 m²
betragen. Zusätzlich sind ca. 150 m² Pflasterfläche vorgesehen. Somit wird durch
die Neubaumaßnahme eine zusätzliche Fläche von ca. 426 m² versiegelt.
Der geplante Eingriff in den Naturhaushalt
soll, nach Mitteilung des Antragstellers, über den Ersatzflächenpool „Gut Lage“
abgelöst werden. Die entsprechende Regelung wird derzeit mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta abgestimmt. Weiterhin wurde seitens
des Landkreises Vechta die Landwirtschaftskammer Niedersachsen an dem
Genehmigungsverfahren beteiligt, um die Notwendigkeit und Dienlichkeit des
geplanten Bauvorhabens für den landwirtschaftlichen Betrieb zu bestätigen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta
ist das Bauvorhaben im geplanten Umfang zulässig und genehmigungsfähig.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im westlichen
Grenzbereich des Ortsteils Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der
Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende
Anfrage, dass das Vorhaben am geplanten Standort zulässig sei.