Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Südring 7 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Südring 7 beantragt wurde.

 

Geplant ist der Ersatzbau östlich vom vorhandenen Wohnhaus mit einer Grundfläche von 228,50 m² und einer Pflasterfläche von 150,00 m². Das Bestandsgebäude weist eine Grundfläche von 151,00 m² und eine Pflasterfläche von 81,00 m² auf.

 

Gemäß der Antragsunterlagen entsteht aufgrund der Mehrversiegelung von ca. 147 m² eine notwendige Kompensationsfläche von voraussichtlich 133 m², die im weiteren Genehmigungsverfahren mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta abgestimmt wird.

 

Am 13.02.2020 wurde im Bauausschuss bereits eine Bauvoranfrage mit einem Gebäudestandort in der südöstlichen Grundstücksecke positiv entschieden.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Flurstück 84/6 Flur 30 liegt im Ortsteil Zerhusen und wird im Flächennutzungsplan `80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach der Größe der Wohnfläche des Ersatzgebäudes.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Gemäß den Antragsunterlagen entspricht die Wohnfläche des Ersatzgebäudes der des Bestandsgebäudes. Nach Auffassung der Verwaltung ist das Vorhaben somit in dieser Größe zulässig, eine abschließende Prüfung erfolgt jedoch durch die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Vechta.