Sitzung: 07.03.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 66/035/2021/1
Beschlussvorschlag:
Bei Neuanpflanzungen von Straßenbäumen ist zukünftig die vorgestellte
Leitlinie im Regelfall anzuwenden.
Vorhandene Baumstandorte gem. Maßnahmenkatalog sind in ihrem Standort
durch Entsiegelung und Umgestaltung zu verbessern. Abgängige Bäume sind zu
ersetzen. Neue Baumstandorte in geeigneten Wohn- und Wohnsammelstraßen sind zu
errichten. Die umgesetzten Maßnahmen sind Ende 2023 im Ausschuss vorzustellen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen steht ein Betrag von 200.000,-- € zur
Verfügung. Sofern diese Mittel nicht ausreichen, sind entsprechende Nachträge
im Haushalt bereit zu stellen.
Auf der Grundlage des VA-Beschlusses vom 18.01.2022 und der Anfrage des
Wahlbündnisses BI ProWald vom 05.01.2023 erläuterte die Verwaltung das
nachfolgende Handlungskonzept.
Handlungskonzept / Leitlinie
für Neuanpflanzungen von Stadtbäumen
Bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen sollen geplante Straßenbäume in der
Regel nach folgender Leitlinie (Handlungskonzept siehe Anhang) gepflanzt
werden:
·
Baumpflanzungen
sind in der Regel nach den aktuellen FLL-Richtlinien und sonstigen geltenden
Normen durchzuführen
·
Die
Baumartenauswahl ist aufgrund der klimatischen Veränderungen anzupassen
·
Bei der
Baumqualität sind Mindeststandards einzuhalten
·
Die
Pflanzgruben sind entsprechend ihrem Standort nach den FLL-Richtlinien zu
wählen und auszuführen
·
Als
Baumsubstrat sind entsprechende Typen zu wählen und fachgerecht einzubauen
·
Die
Pflanzung der Bäume ist gem. DIN 18916 auszuführen
·
Die
neuen Baumstandorte sind gegen An- und Überfahren zum Verkehrsraum hin
abzusichern
Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung bestehender Baumstandorte
Die im Anhang aufgeführten Baumstandorte haben in der Regel durch einen
stark versiegelte Traufkronenbereich bzw. zu enge Baumscheiben keine optimalen
Wachstums- und Entwicklungsbedingungen. An den Baumstandorten, an denen eine
Verbesserung möglich ist, sollen Umbaumaßnahmen erfolgen. Hierbei ist geplant,
·
die
unbefestigte Fläche zu vergrößern (Entsiegelung der Pflasterflächen)
·
die
Baumstandorte wenn möglich zu Versickerungsflächen umzubauen (tiefe Borde)
·
Wurzeleinengungen
wie Betonringe oder enganliegende Borde zu entfernen
Jeder einzelne Baum und Baumstandort werden vor einem geplanten Umbau
begutachtet. Sollten einzelne Bäume bereits durch die bisherigen Einengungen so
geschwächt sein und eine Veränderung (z.B. durch Entfernen des Betonrings) zu
statischen oder vitalen Problemen führen, sind diese Bäume zu entfernen und
gem. den Leitlinien für Neuanpflanzungen zu ersetzen. Hierbei sind Bäume hoher
Qualität, Wuchs und Güte zu verwenden.
Ergänzung von Baumstandorten
An geeigneten Stellen in Wohn- und Wohnsammelstraßen (siehe beispielhaft
im Maßnahmenkatalog) sind weitere Baumstandorte zu errichten. Diese sind nach
dem Handlungskonzept für Neuanpflanzungen auszuführen.
Im Haushalt 2023 sind für die Verbesserung der Baumstandorte 200.000,--
€ vorgesehen.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass das
vorgestellte Konzept nicht abschließend sei und um zusätzliche Standorte
ergänzt werden könne.
Weiter wurde auf entsprechende Anfrage erläutert, dass mit der
vorgestellten Pflanzgrubenbauweise sichergestellt sei, dass sich die
gepflanzten Bäume optimal entwickeln. Ein späteres Entfernen der Bäume aus
Gründen der Verkehrssicherheit sei damit ausgeschlossen. Als Beispiel wurden
die vor Jahren gepflanzten Bäume in der Innenstadt genannt.
Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass jeder einzelne
Baum und Baumstandort vor einem geplanten Umbau begutachtet werden. Sofern
einzelne Bäume bereits durch die bisherigen Einengungen so geschwächt seien,
dass eine Veränderung (z.B. durch Entfernen des Betonrings) zu statischen oder
vitalen Problemen führen würde, sollen diese Bäume entfernt und gem. den
Leitlinien für Neuanpflanzungen durch qualitativ hochwertige Bäume ersetzt
werden.
Von einem Ausschussmitglied wurde angeregt, den vorgesehenen
Haushaltsansatz von 200.000,-- € mit in den Beschluss aufzunehmen.
Dem wurde von einem anderen Ausschussmitglied mit der Begründung
widersprochen, dass diese bedeutende Angelegenheit nicht durch eine finanzielle
Schwelle eingeschränkt werden sollte.
Von dem Ausschussmitglied wurde daraufhin der Antrag gestellt, den
Haushaltsansatz von 200.000,- € in den Beschluss aufzunehmen und, sofern dieser
nicht ausreichend sein sollte, durch einen entsprechenden Nachtrag zu erhöhen.
Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei
3 Stimmenthaltungen zu.