Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Bei Neuanpflanzungen von Straßenbäumen ist zukünftig die vorgestellte Leitlinie im Regelfall anzuwenden.

Vorhandene Baumstandorte gem. Maßnahmenkatalog sind in ihrem Standort durch Entsiegelung und Umgestaltung zu verbessern. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. Neue Baumstandorte in geeigneten Wohn- und Wohnsammelstraßen sind zu errichten. Die umgesetzten Maßnahmen sind Ende 2023 im Ausschuss vorzustellen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen steht ein Betrag von 200.000,-- € zur Verfügung. Sofern diese Mittel nicht ausreichen, sind entsprechende Nachträge im Haushalt bereit zu stellen.


Auf der Grundlage des VA-Beschlusses vom 18.01.2022 und der Anfrage des Wahlbündnisses BI ProWald vom 05.01.2023 erläuterte die Verwaltung das nachfolgende Handlungskonzept.

 

Handlungskonzept / Leitlinie für Neuanpflanzungen von Stadtbäumen

 

Bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen sollen geplante Straßenbäume in der Regel nach folgender Leitlinie (Handlungskonzept siehe Anhang) gepflanzt werden:

 

·         Baumpflanzungen sind in der Regel nach den aktuellen FLL-Richtlinien und sonstigen geltenden Normen durchzuführen

·         Die Baumartenauswahl ist aufgrund der klimatischen Veränderungen anzupassen

·         Bei der Baumqualität sind Mindeststandards einzuhalten

·         Die Pflanzgruben sind entsprechend ihrem Standort nach den FLL-Richtlinien zu wählen und auszuführen

·         Als Baumsubstrat sind entsprechende Typen zu wählen und fachgerecht einzubauen

·         Die Pflanzung der Bäume ist gem. DIN 18916 auszuführen

·         Die neuen Baumstandorte sind gegen An- und Überfahren zum Verkehrsraum hin abzusichern

 

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung bestehender Baumstandorte

 

Die im Anhang aufgeführten Baumstandorte haben in der Regel durch einen stark versiegelte Traufkronenbereich bzw. zu enge Baumscheiben keine optimalen Wachstums- und Entwicklungsbedingungen. An den Baumstandorten, an denen eine Verbesserung möglich ist, sollen Umbaumaßnahmen erfolgen. Hierbei ist geplant,

 

·         die unbefestigte Fläche zu vergrößern (Entsiegelung der Pflasterflächen)

·         die Baumstandorte wenn möglich zu Versickerungsflächen umzubauen (tiefe Borde)

·         Wurzeleinengungen wie Betonringe oder enganliegende Borde zu entfernen

 

Jeder einzelne Baum und Baumstandort werden vor einem geplanten Umbau begutachtet. Sollten einzelne Bäume bereits durch die bisherigen Einengungen so geschwächt sein und eine Veränderung (z.B. durch Entfernen des Betonrings) zu statischen oder vitalen Problemen führen, sind diese Bäume zu entfernen und gem. den Leitlinien für Neuanpflanzungen zu ersetzen. Hierbei sind Bäume hoher Qualität, Wuchs und Güte zu verwenden.

 

Ergänzung von Baumstandorten

 

An geeigneten Stellen in Wohn- und Wohnsammelstraßen (siehe beispielhaft im Maßnahmenkatalog) sind weitere Baumstandorte zu errichten. Diese sind nach dem Handlungskonzept für Neuanpflanzungen auszuführen.

 

Im Haushalt 2023 sind für die Verbesserung der Baumstandorte 200.000,-- € vorgesehen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass das vorgestellte Konzept nicht abschließend sei und um zusätzliche Standorte ergänzt werden könne.

 

Weiter wurde auf entsprechende Anfrage erläutert, dass mit der vorgestellten Pflanzgrubenbauweise sichergestellt sei, dass sich die gepflanzten Bäume optimal entwickeln. Ein späteres Entfernen der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit sei damit ausgeschlossen. Als Beispiel wurden die vor Jahren gepflanzten Bäume in der Innenstadt genannt.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass jeder einzelne Baum und Baumstandort vor einem geplanten Umbau begutachtet werden. Sofern einzelne Bäume bereits durch die bisherigen Einengungen so geschwächt seien, dass eine Veränderung (z.B. durch Entfernen des Betonrings) zu statischen oder vitalen Problemen führen würde, sollen diese Bäume entfernt und gem. den Leitlinien für Neuanpflanzungen durch qualitativ hochwertige Bäume ersetzt werden.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde angeregt, den vorgesehenen Haushaltsansatz von 200.000,-- € mit in den Beschluss aufzunehmen.

 

Dem wurde von einem anderen Ausschussmitglied mit der Begründung widersprochen, dass diese bedeutende Angelegenheit nicht durch eine finanzielle Schwelle eingeschränkt werden sollte.

 

Von dem Ausschussmitglied wurde daraufhin der Antrag gestellt, den Haushaltsansatz von 200.000,- € in den Beschluss aufzunehmen und, sofern dieser nicht ausreichend sein sollte, durch einen entsprechenden Nachtrag zu erhöhen.

 

Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen zu.