Sitzung: 07.03.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 13
Die Verwaltung erläuterte, dass über eine
Voranfrage die Genehmigung zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf der
landwirtschaftlichen Fläche Dinklager Landstraße 27 beantragt wurde.
Gemäß den Antragsunterlagen ist eine
vertikale Aufständerung der bifaszialen Solarmodule geplant. Die Abstände
zwischen den einzelnen Modulreihen soll so gewählt werden, dass ca. 85% der
Ackerfläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Hier soll
Grundfutter für die Versorgung der hofeigenen Rinder angebaut werden.
Es ist vorgesehen die Agri-PV-Anlage in
einem Korridor von maximal 200 Meter von der Autobahn A1 zu erstellen. Das
entspricht einer Fläche von ca. 6 bis 10 ha. Bei einer Stromleistung von 1 MWp
pro 3,0 bis 3,5 ha ergibt sich bei der geplanten Anlage eine Leistung von 2,0
bis 2,5 MWp. Es ist geplant den kompletten Stromertrag in das Stromnetz
einzuspeisen. Durch die senkrechte Aufständerung der Anlage in
Ost-West-Richtung wird die geplante Einspeisung in das Stromnetz überwiegend
vormittags und nachmittags erfolgen. Weiterhin ist eine grün eingefärbte
Zaunanlage vorgesehen, die durchlässig für Kleinsäugetiere sein soll.
Der Rückbau der Anlage, nach Erreichen der
geplanten Nutzungsdauer, soll gemäß den Antragsunterlagen über eine Bürgschaft
oder Baulast abgesichert werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist nach § 35 Abs. 8 BauGB zu beurteilen. Nach Auffassung der
Stadt Lohne ist die geplante Anlage im 200 Meter Korridor entlang der Autobahn
A1 privilegiert und zulässig.
Das Grundstück liegt im westlichen
Grenzbereich des Ortsteils Bokern-West und wird im Flächennutzungsplan ´80 der
Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach
der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem beschlossenen Kriterienkatalog zur
Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen.
Die Verwaltung erläuterte, dass das
beantragte Vorhaben nach § 35 Abs. 8 BauGB zu beurteilen und im 200 Meter
Korridor entlang der Autobahn A 1 privilegiert sei. Ein Großteil der
beantragten Vorhabenfläche werde als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im
Regionalen Raumordnungsprogram 2021 (RROP 2021) des Landkreises Vechta
dargestellt. Gemäß des RROP 2021 seien Agri-PV-Anlagen im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
unzulässig. Im aktualisierten Landesraumordnungsprogramm 2022 sei eine
Ausnahmegenehmigung zur Zulässigkeit von Agrar-Photovoltaikanlagen im
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft getroffen worden.
Dieser Auffassung folge auch die Stadt
Lohne, da die Vereinbarkeit der Bestandsnutzung (landwirtschaftlich genutzte
Fläche) mit der Errichtung der Agri-PV-Anlage weiterhin gegeben und 85 %
landwirtschaftliche Nutzung der Fläche möglich sei. Der Standort der
Agri-PV-Anlagen sowie Freiflächenphotovoltaikanlagen entlang der A 1 werde
seitens der Stadt Lohne besonders favorisiert, weil bereits eine erhöhte
Vorbelastung bezüglich des Landschaftsbildes und auch kein unzerschnittener,
störungsarmer Raum in diesem Teil des Stadtgebietes vorliegen würde.
Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den
Antrag, die Angelegenheit zur Klärung der Rechtslage bis zur nächsten Sitzung
zurück zu stellen.