Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Die Verwaltung erläuterte, dass über eine Voranfrage die Genehmigung zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf der landwirtschaftlichen Fläche Dinklager Landstraße 27 beantragt wurde.

 

Gemäß den Antragsunterlagen ist eine vertikale Aufständerung der bifaszialen Solarmodule geplant. Die Abstände zwischen den einzelnen Modulreihen soll so gewählt werden, dass ca. 85% der Ackerfläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Hier soll Grundfutter für die Versorgung der hofeigenen Rinder angebaut werden.

 

Es ist vorgesehen die Agri-PV-Anlage in einem Korridor von maximal 200 Meter von der Autobahn A1 zu erstellen. Das entspricht einer Fläche von ca. 6 bis 10 ha. Bei einer Stromleistung von 1 MWp pro 3,0 bis 3,5 ha ergibt sich bei der geplanten Anlage eine Leistung von 2,0 bis 2,5 MWp. Es ist geplant den kompletten Stromertrag in das Stromnetz einzuspeisen. Durch die senkrechte Aufständerung der Anlage in Ost-West-Richtung wird die geplante Einspeisung in das Stromnetz überwiegend vormittags und nachmittags erfolgen. Weiterhin ist eine grün eingefärbte Zaunanlage vorgesehen, die durchlässig für Kleinsäugetiere sein soll.

 

Der Rückbau der Anlage, nach Erreichen der geplanten Nutzungsdauer, soll gemäß den Antragsunterlagen über eine Bürgschaft oder Baulast abgesichert werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist nach § 35 Abs. 8 BauGB zu beurteilen. Nach Auffassung der Stadt Lohne ist die geplante Anlage im 200 Meter Korridor entlang der Autobahn A1 privilegiert und zulässig.

 

Das Grundstück liegt im westlichen Grenzbereich des Ortsteils Bokern-West und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem beschlossenen Kriterienkatalog zur Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass das beantragte Vorhaben nach § 35 Abs. 8 BauGB zu beurteilen und im 200 Meter Korridor entlang der Autobahn A 1 privilegiert sei. Ein Großteil der beantragten Vorhabenfläche werde als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogram 2021 (RROP 2021) des Landkreises Vechta dargestellt. Gemäß des RROP 2021 seien Agri-PV-Anlagen im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft unzulässig. Im aktualisierten Landesraumordnungsprogramm 2022 sei eine Ausnahmegenehmigung zur Zulässigkeit von Agrar-Photovoltaikanlagen im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft getroffen worden.

 

Dieser Auffassung folge auch die Stadt Lohne, da die Vereinbarkeit der Bestandsnutzung (landwirtschaftlich genutzte Fläche) mit der Errichtung der Agri-PV-Anlage weiterhin gegeben und 85 % landwirtschaftliche Nutzung der Fläche möglich sei. Der Standort der Agri-PV-Anlagen sowie Freiflächenphotovoltaikanlagen entlang der A 1 werde seitens der Stadt Lohne besonders favorisiert, weil bereits eine erhöhte Vorbelastung bezüglich des Landschaftsbildes und auch kein unzerschnittener, störungsarmer Raum in diesem Teil des Stadtgebietes vorliegen würde.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Angelegenheit zur Klärung der Rechtslage bis zur nächsten Sitzung zurück zu stellen.