Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Fortsetzung des Blühstreifenprogramms unter den o.a. Rahmenbedingungen. Zu prüfen ist auch, ob vorrangig eine Förderung durch die Stiftung für Umwelt und Naturschutz im Landkreis Vechta (S.U.N. Vechta) möglich ist.


Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.01.2020 die Aufstellung eines Blühstreifenprogramms auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion unter den damals genannten Rahmenbedingungen beschlossen wurde.

In Folge dessen wurden in 2020 auf ca. 20 ha landwirtschaftlichen und privaten Flächen Blühstreifen angelegt. Auch 2021 und 2022 ist das Blühstreifenprogramm fortgeführt worden und auf ca. 13 ha bzw. ca. 9 ha Ackerflächen sind Blühstreifen entstanden. Davon ist der Großteil als dreijährige Blühmischung ausgesät und damit ein Beitrag zum Insekten- und Vogelschutz geleistet worden.

Die externen Kosten für das Saatgut und das Einsäen durch einen Lohnunternehmer beliefen sich in 2022 auf ca. 10.000 €.

Über die Fortsetzung dieses Blühstreifenprograms unter den bisherigen Rahmenbedingungen und der Prämisse aus naturschutzfachlichen Gründen möglichst dreijährige Blühflächen zu präferieren ist zu beraten.

Beratungsverlauf:

Von einem Ausschussmitglied wurde darauf hingewiesen, dass auch durch die Stiftung für Umwelt und Naturschutz im Landkreis Vechta (S.U.N. Vechta) die Anlegung von Blühstreifen gefördert werde. Das seiner Zeit beschlossene Blühstreifenprogramm sollte daher nicht weitergeführt und interessierte Personen an die S.U.N. vermittelt werden.

Ein Ausschussmitglied plädierte dafür, das Blühstreifenprogramm fortzuführen da dadurch eine mögliche Förderung durch die S.U.N. nicht ausgeschlossen werde.