Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Das Datum „Beginn der Wartezeit“ soll in geeigneter Form in den vorliegenden Bewerberdaten gespeichert bleiben. Die geltenden Vergabekriterien werden nicht geändert. Bei zukünftig anstehenden Vermarktungen erfolgt die Information an die Bewerber über Presse, Amtsblatt und Internet.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 12.06.2019 die aktuell geltenden Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstück beschlossen. Wesentliche Neuerung war seinerzeit eine Bewertung verschiedener Kriterien nach Punkten, um ein für alle Beteiligten nachvollziehbares und gerechtes Vergabeverfahren durchführen zu können. Grundsätzlich haben sich die 2019 neugefassten Vergabekriterien in der Praxis bewährt. Allerdings führt die enthaltene Punktevergabe für die Wartezeit – unabhängig von dem damit verbundenen Pflegeaufwand für die Aktualität der Bewerberdaten – aufgrund der langfristigen Speicherung auch zu erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Dies gilt zwischen den einzelnen abschnittsweisen Vermarktungsphasen und insbesondere, wenn längerfristig keine Baugrundstücke zur Vermarktung anstehen. Unter Berufung auf die in Art. 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung festgelegten Grundsätze, sollte die Bewerberliste aufgelöst und zukünftig die Bewerbungen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Vermarktungsphase durch ortsübliche Bekanntmachung – Presse, Amtsblatt und Internet – eingefordert werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der Sachverhalt verwaltungsseitig dargelegt wurde, äußerten sich verschiedene Ausschussmitglieder ablehnend zum Wegfall der Wartezeitpunkte bei den Kriterien. Es wurden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen und diskutiert, um die Kriterien unverändert beizubehalten. Verwaltungsseitig wurden verschiedene Nachfragen mit den rechtlichen Einschätzungen – die für eine dauerhafte Speicherung und Datenverarbeitung keine Rechtsgrundlage erkennen lassen – beantwortet. Die datenschutzrechtlichen Bedenken werden von den Ausschussmitgliedern nicht geteilt und auch der zusätzliche Arbeitsaufwand, etwa durch Einholen des Einverständnisses des Einzelnen zur dauerhaften Speicherung der Daten, wird als vertretbar erachtet. Letztendlich wurde der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt und der Ausschussvorsitzende ließ über die vorgetragenen Vorschläge wie folgt abstimmen: