Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/006/2008
Beschlussvorschlag:
Der Einstellung einer FSJ-Kraft in allen Kindertagesstätten wird zugestimmt.
Sachverhalt:
In den sieben Kindergärten der Kirchengemeinden St. Gertrud
und St. Josef werden bisher regelmäßig drei Kräfte eingesetzt, die ein
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableisten. Die Kindergärten regeln selbst, in
welchen Kindergärten jeweils eine Kraft eingesetzt wird. Die Kosten werden von
der Stadt Lohne getragen.
Die Kirchengemeinde St. Gertrud hat nun einen Antrag der
Kindergartenleiterinnen eingereicht, in dem die Einstellung einer FSJ-Kraft in
jedem Kindergarten erbeten wird. Begründet wird der Antrag damit, dass immer
mehr einfache Arbeiten anfallen und diese von der FSJ-Kraft erledigt werden könnten.
Darüber hinaus könnten mit den FSJ-Kräften auch kurzzeitige und kurzfristige
Ausfälle des Fachpersonals überbrückt werden (z.B. bei Fortbildungen oder bei
Erkrankungen).
Die Begründung erscheint plausibel.
Die Schaffung weiterer Plätze für FSJ-Kräfte kommt auch dem Bund der
Katholischen Jugend (BDKJ) als Träger des FSJ entgegen, denn nach Auskunft des
BDKJ gibt es zurzeit für jährlich rund 400 Bewerber/innen nur 120 Plätze.
Weitere Plätze unterstützen somit das Anliegen des BDKJ, das Verantwortungsbewusstsein
junger Menschen für das Gemeinwohl zu stärken und soziale Erfahrungen zu
vermitteln. Der BDKJ garantiert jedoch nicht, dass in jedem Jahr alle Plätze
besetzt werden; die Vermittlung ist auch von den Wünschen der Bewerber/innen
abhängig.
Im Interesse einer Gleichbehandlung ist auch den freien Trägern die Möglichkeit
zur Einstellung einer FSJ-Kraft zu geben. Dabei bleibt zu bedenken, dass
kleinere Einrichtungen beim kurzzeitigen und kurzfristigen Ausfall einer
Fachkraft eher personelle Schwierigkeiten haben als große.
Die Kosten für eine FSJ-Kraft betragen jährlich ca. 6.500 Euro. Von den
Gesamtkosten in Höhe von ca. 58.500 Euro sind ca. 35.000 Euro als Mehrkosten
gegenüber der bisherigen Regelung anzusehen.