Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

In Krippengruppen soll eine dritte Kraft als Hilfskraft beschäftigt werden. Die Stundenzahl der dritten Kraft ist angemessen zu reduzieren, wenn die Krippengruppe längerfristig nicht voll ausgelastet ist.

 


Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 wird die bisherige Beitragsregelung aufgehoben. Der Beitrag wird entsprechend der Beitragstabelle mit dem Faktor 1,25 berechnet, soweit auf Offizialatsebene nicht noch rechtzeitig eine andere einheitliche Regelung getroffen wird.


Sachverhalt:

 

Die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgt vielfach in Krippengruppen. In Lohne bestehen zurzeit zwei Gruppen mit insgesamt 30 Plätzen („Teddybär e.V.“, „die kleinen Strolche“).

Infolge der zunehmenden Nachfrage nach Krippenplätzen und der Einrichtung weiterer Gruppen ist zu zwei Punkten eine Entscheidung herbeizuführen.

  1. Anzahl der Betreuungskräfte
    Der Betreuungsbedarf von kleinen Kindern ist (bekanntlich) sehr hoch. In Krippengruppen kommen Kinder von 0 bis 2 Jahren zusammen. Die gesetzliche Regelung sieht auch für diese Krippengruppen nur zwei geeignete Fach- oder Betreuungskräfte vor. Um jedoch qualitativ höherwertiger arbeiten zu können, wird zunehmend der Einsatz einer dritten Kraft empfohlen (Europäische Kommission, Herr Eilermann vom Nds. Kultusministerium, Fachberatung der Caritas). So soll auch eine „strukturelle Vernachlässigung von (kleinen) Kindern“ verhindert werden.

    Das Bischöfliche Offizialat in Vechta geht bisher von zwei Kräften aus. Es hat in diesem Bereich jedoch kaum Erfahrungen, weil im Zuständigkeitsbereich des Offizialates nur zwei Einrichtungen eine Krippengruppe anbieten (eine mit vier Stunden Öffnungszeit, eine mit zehn Kindern). Die Empfehlung der Fachberatung ist dort aber bekannt.

    Eine dritte Kraft muss nicht unbedingt Fachkraft sein; eine Hilfskraft, die wesentlich Versorgungstätigkeiten übernimmt (z.B. Wickeln, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme), würde ausreichen und könnte auf einem geringeren Standard entlohnt werden. Anzumerken bleibt, dass der Arbeitsmarkt vielfach auch die Einstellung einer qualifizierten Kraft ermöglichen wird.

    Im Interesse der besseren Betreuung der Kinder wird vorgeschlagen, für Krippengruppen drei Betreuungskräfte vorzusehen. Die Stundenzahl der dritten Kraft ist angemessen zu reduzieren, wenn die Krippengruppe längerfristig nicht voll ausgelastet ist.

  2. Höhe der Elternbeiträge
    Der „Arbeitskreis Kindergarten“ (mit Vertretern des Offizialates und der Kommunen in den Landkreises Vechta und Cloppenburg) hat Interesse an einer einheitlichen Beitragshöhe für Krippengruppen. Es wurde ursprünglich ein Faktor von 1,67 des „Regelbeitrages“ vorgeschlagen. Bei einer Betreuung von 30 Stunden errechnet sich dann in der niedrigsten Einkommensstufe ein Beitrag von 165 Euro statt bisher 96 Euro (Regelbeitrag zuzüglich Gebühren für zwei Stunden Sonderöffnungszeit).
    Im Landkreis Vechta gibt es auf lokaler politischer Ebene die Bestrebung, für Krippenplätze den Faktor 1,25 zu verwenden. Der fällige Beitrag von 122 Euro wäre dann mit den Beiträgen bei Hortplätzen identisch. In der Diskussion ist der Einsatz einer dritten Kraft bisher jedoch vermutlich nicht thematisiert worden.

    Das Offizialat erwartet, dass die Kommune die Mindereinnahmen grundsätzlich auszugleichen hat. Bei einer voll belegten Krippengruppe (15 Kinder) sind dies, wenn alle Eltern nur der niedrigsten Einkommensstufe zuzurechnen sind, monatliche Mehrbelastungen von 645 (jährlich 7.740 Euro) pro Krippengruppe.

    Mangels einer kreiseinheitlichen Regelung haben der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss im Nov. 2006 für Krippenplätze einen Mindestelternbeitrag von 96 Euro beschlossen und zum Ausdruck gebracht, dass damit in der Stadt Lohne ein Krippenplatz gleich teuer wie ein Platz in einer Regelgruppe wäre.

    Da nun eigene Beitragssätze für Krippenplätze im Gespräch sind und es weiterhin Bemühungen um einen einheitlichen Faktor gibt, stellt sich die Frage, welcher Beitrag ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 erhoben werden soll.

    Es scheint gerechtfertigt, die bisherige Regelung aus dem Jahre 2006 aufzugeben und den Beitrag zumindest mit dem Faktor 1,25 zu berechnen.