Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Zuschüsse zur Finanzierung einer Tagesmutter und eines Krippenplatzes werden eingestellt. Beiträge für eine Unfallversicherung werden nicht mehr übernommen.
Die nach den Richtlinien für Kindertagespflege übernommenen Kosten einer angemessenen Alterssicherung werden künftig bis zum Mindestbeitrag zur Rentenversicherung (zurzeit 79,60 Euro) aufgestockt.
Die Regelung tritt rückwirkend ab 01.01.2008 in Kraft.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des „Tagesmütterprojektes“ werden für verschiedene Zwecke Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies sind u.a.:

1.      Gebühren für die Tagesmütterschulung

2.      Zuschüsse zur Altersvorsorge der Tagesmutter (monatlich 30 bis 60 Euro)

3.      Zuschüsse zur Finanzierung einer Tagesmutter (1 Euro pro Betreuungsstunde)

4.      Zuschüsse zur Finanzierung eines Krippenplatzes

5.      Kosten für die Unfallversicherung

6.      Kosten für die Beantragung der Pflegeerlaubnis

Als Bedingung für die Förderung wurde 2004 festgelegt: „Voraussetzung für die Förderung einer Tagesmutter und eines Krippenplatzes ist eine wöchentliche Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden.“

Der Landkreis Vechta hat zwischenzeitlich Richtlinien für die Kindertagespflege erlassen, die am 01.01.2008 in Kraft getreten sind. Die Richtlinien sehen ein Entgelt von 3,50 Euro pro Betreuungsstunde und entsprechend § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die Übernahme der Kosten einer angemessenen Unfallversicherung und der hälftigen Kosten einer angemessenen Alterssicherung vor.
Diese laufenden Geldleistungen werden nur gewährt, wenn die Betreuung durchgehend für länger als drei Monate notwendig ist und regelmäßig nicht unter fünf Wochenstunden liegt.
Die Bedingungen sind also anders als die von der Stadt Lohne festgelegten Bedingungen.

Da öffentliche Mittel nicht doppelt gewährt werden sollen, sind die Leistungen des Landkreises Vechta und der Stadt Lohne (rückwirkend) aufeinander abzustimmen.
Aus Gründen der Vereinfachung sollten für die Förderung durch die Stadt Lohne auch die vom Landkreis Vechta festgesetzten Bedingungen gelten.
Die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung einer Tagesmutter und die Übernahme der Kosten für die Unfallversicherung können eingestellt werden.
Die Gewährung der Zuschüsse zur Altersvorsorge der Tagesmutter sollte auf die zweite Hälfte der Kosten einer angemessenen Alterssicherung begrenzt werden. Da der Landkreis Vechta offenbar den Mindestbeitrag für die Rentenversicherung zugrunde legt, sind zurzeit monatlich bis zu 39,80 Euro zu übernehmen.

Die Zuschüsse zur Gewährung eines Krippenplatzes (in Höhe des Zuschusses für eine Tagesmutter) sollten abgeschafft werden. Einerseits sind bisher offenbar keine Förderanträge gestellt worden. Anderseits sollte das bedarfsgerechte Angebot an Krippengruppen ähnlich dem Angebot von Kindergartengruppen bereitgehalten werden (vgl. auch Festlegung von Elternbeiträgen, Vorlage 51/008/2008).