Beschluss:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen konkreten Zuschussantrag nach dem Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur -
Projektaufruf 2022“ für die Sanierung des Waldbads Lohne zu stellen. Dieser
bezieht sich auf angenommene Kosten von 4,5 Mio. € für die Edelstahlauskleidung
des Schwimmerbeckens und des Kinderplanschbeckens incl. der Abbruch- und
Stahlbetonarbeiten, die nötige Überarbeitung der Badewassertechnik, die Anpassung
der Außenanlagen und die Schaffung barrierefreier Einstiege sowie die beabsichtigten
energetischen Maßnahmen (Installation von PV-Anlagen und von energieeffizienten
Wärmepumpen).
2. Die Ausgaben und die
Kofinanzierungs-Fördermittel sind in der Haushaltsplanung für die Jahre
2023-2027 zu berücksichtigen.
3. Unabhängig von der
Bundesförderung wird die 2022 beschlossene Sanierung des Nichtschwimmerbeckens
als Maßnahme vorrangig umgesetzt. Die hierfür erforderlichen Mittel von 1,36
Mio. € werden in der Haushaltsplanung 2023 ff. eingeplant.
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne hat im Jahr 2022 eine Meldung im
Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung des
Waldbads Lohne eingereicht (Ratsbeschluss vom 12.10.2022). Dieses für Vorhaben
über 2 Mio. € aufgestellte Förderprogramm war durch einen Projektaufruf vom
28.07.2022 bekanntgemacht worden.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 14.12.2022 das von der Stadt Lohne angemeldete Vorhaben für
eine Förderung konkret ausgewählt. Mit Bescheid vom 19.01.2023 hat das
zuständige Bundesamt BBSR die Stadt Lohne aufgefordert, einen konkreten
Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Der Bewilligungsbescheid ist
dann für das 2. Halbjahr 2023 zu erwarten, der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023 bis 2027.
Die aufgrund der Eilbedürftigkeit im September 2022
überschlägig ermittelten Kosten für das in der Interessenbekundung genannte
Vorhaben wurden in der Zwischenzeit unter Mitwirkung eines Fachbüros überprüft.
Das Gesamtvolumen der vorgesehenen Maßnahmen dieses
Förderantrags
- Edelstahlauskleidung
des Schwimmerbeckens und des Kinderplanschbeckens incl. der Abbruch- und
Stahlbetonarbeiten
- nötige
Überarbeitung der Badewassertechnik
- Anpassung der
Außenanlagen und die Schaffung barrierefreier Einstiege
- energetische
Maßnahmen (Installation von PV-Anlagen und von energieeffizienten
Wärmepumpen)
wird incl. der Nebenkosten durch das Büro als
Kostenannahme mit 4.500.000,- € netto beziffert (als Betrieb gewerblicher Art
fällt effektiv keine Umsatzsteuer an). Auch diese Zahl steht unter dem
Vorbehalt der Baupreisentwicklung und der Edelstahlpreise sowie des Umbaus im
Bestand.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die zur Förderung
anzumeldende Mehrjahresmaßnahme die o. g. Bausteine umfasst. Konkret
werden die optimal möglichen energetischen Maßnahmen von einem Planungsbüro
noch zusammengestellt.
Die Kosten für die vom Rat in seiner Sitzung am 06.07.2022
einstimmig beschlossene Sanierung des Nichtschwimmerbeckens mit einer
Edelstahlauskleidung, die mit ca. 1,36 Mio. € netto angenommen werden, sind
darin nicht enthalten. Diese bauliche Umsetzung soll ab Ende 2023 erfolgen.
Die Sanierungsausgaben können durch
das Förderprogramm mit maximal 45 % und maximal bis zu 2.025.000,- €
gefördert werden. Die erforderlichen kommunalen Finanzierungsmittel müssen in
den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden. Bundesmittel stehen
voraussichtlich bis 2027 zur Verfügung.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass die Kostenannahme von 4,5 Mio. € nach derzeitigem Stand auskömmlich sei. Für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens werde für die Ausschreibung eine Summe von 1,36 Mio. € angenommen.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Kostenaufstellung in der Präsentation für die Zuhörer nicht gut lesbar sei und bittet darum, zukünftig die Zahlen zu vergrößern. Bezüglich der genannten Maßnahmen (Edelstahlauskleidung, Badewassertechnik, Außenanlagen und energetischen Maßnahmen) wird ausgeführt, dass man nicht auf eine Förderung verzichten solle. Durch die Eigenleistung der 1,36 Mio. € ergebe sich eine Gesamtbelastung von knapp 6 Mio. €, welche als Investition in die Nachhaltigkeit des Waldbades anzusehen sei. Es wird darauf hingewiesen, dass Fördertöpfe wichtige Elemente für die Finanzierung von Projekten darstellen und bei Kenntniserlangung von Förderprogrammen diese an die Verwaltung weitergegeben werden sollen.
Ein weiteres Ratsmitglied gibt zu bedenken, dass durch den Wegfall der Förderung in Höhe von 45 % für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens die zusätzlichen Kosten von der Stadt Lohne perspektivisch selbst gezahlt werden müssen. Darüber hinaus wird nachgefragt, ob bei einer Kostenerhöhung ein Erhöhungsantrag bei der Förderstelle gestellt werden könne. Falls dies nicht der Fall sei, benötige man zeitnah eine exakte Kostenschätzung.
Verwaltungsseitig wird erläutert, dass aus dem aktuellen Förderprogramm voraussichtlich keine zusätzlichen Mittel mehr beantragt werden können. Es sei nach derzeitigem Stand nicht feststellbar, ob es zukünftig noch weitere Förderprogramme gebe. Bezüglich der weggefallenen Förderung für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens wird nochmals darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht einmal das Interessenbekundungsverfahren lief und die Förderkriterien erst später bekannt gegeben wurden. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass der Grund des Wegfalls der Förderung in den bereits getätigten Leistungen liege. Für die restlichen Maßnahmen sei eine Förderung von 45 %, maximal jedoch 2.025.000 € zu erwarten.