Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Zuschussantrag nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2022“ für die Sanierung des Waldbads Lohne zu stellen. Dieser bezieht sich auf angenommene Kosten von 4,5 Mio. € für die Edelstahlauskleidung des Schwimmerbeckens und des Kinderplanschbeckens incl. der Abbruch- und Stahlbetonarbeiten, die nötige Überarbeitung der Badewassertechnik, die Anpassung der Außenanlagen und die Schaffung barrierefreier Einstiege sowie die beabsichtigten energetischen Maßnahmen (Installation von PV-Anlagen und von energieeffizienten Wärmepumpen).

2. Die Ausgaben und die Kofinanzierungs-Fördermittel sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023-2027 zu berücksichtigen.

3. Unabhängig von der Bundesförderung wird die 2022 beschlossene Sanierung des Nichtschwimmerbeckens als Maßnahme vorrangig umgesetzt. Die hierfür erforderlichen Mittel von 1,36 Mio. € werden in der Haushaltsplanung 2023 ff. eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne hat im Jahr 2022 eine Meldung im Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung des Waldbads Lohne eingereicht (Ratsbeschluss vom 12.10.2022). Dieses für Vorhaben über 2 Mio. € aufgestellte Förderprogramm war durch einen Projektaufruf vom 28.07.2022 bekanntgemacht worden.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 das von der Stadt Lohne angemeldete Vorhaben für eine Förderung konkret ausgewählt. Mit Bescheid vom 19.01.2023 hat das zuständige Bundesamt BBSR die Stadt Lohne aufgefordert, einen konkreten Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Der Bewilligungsbescheid ist dann für das 2. Halbjahr 2023 zu erwarten, der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023 bis 2027.

 

Die aufgrund der Eilbedürftigkeit im September 2022 überschlägig ermittelten Kosten für das in der Interessenbekundung genannte Vorhaben wurden in der Zwischenzeit unter Mitwirkung eines Fachbüros überprüft.

Das Gesamtvolumen der vorgesehenen Maßnahmen dieses Förderantrags

  • Edelstahlauskleidung des Schwimmerbeckens und des Kinderplanschbeckens incl. der Abbruch- und Stahlbetonarbeiten
  • nötige Überarbeitung der Badewassertechnik
  • Anpassung der Außenanlagen und die Schaffung barrierefreier Einstiege
  • energetische Maßnahmen (Installation von PV-Anlagen und von energieeffizienten Wärmepumpen)

wird incl. der Nebenkosten durch das Büro als Kostenannahme mit 4.500.000,- € netto beziffert (als Betrieb gewerblicher Art fällt effektiv keine Umsatzsteuer an). Auch diese Zahl steht unter dem Vorbehalt der Baupreisentwicklung und der Edelstahlpreise sowie des Umbaus im Bestand.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die zur Förderung anzumeldende Mehrjahresmaßnahme die o. g. Bausteine umfasst. Konkret werden die optimal möglichen energetischen Maßnahmen von einem Planungsbüro noch zusammengestellt.

 

Die Kosten für die vom Rat in seiner Sitzung am 06.07.2022 einstimmig beschlossene Sanierung des Nichtschwimmerbeckens mit einer Edelstahlauskleidung, die mit ca. 1,36 Mio. € netto angenommen werden, sind darin nicht enthalten. Diese bauliche Umsetzung soll ab Ende 2023 erfolgen.

 

Die Sanierungsausgaben können durch das Förderprogramm mit maximal 45 % und maximal bis zu 2.025.000,- € gefördert werden. Die erforderlichen kommunalen Finanzierungsmittel müssen in den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden. Bundesmittel stehen voraussichtlich bis 2027 zur Verfügung.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass die Kostenannahme von 4,5 Mio. € nach derzeitigem Stand auskömmlich sei. Für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens werde für die Ausschreibung eine Summe von 1,36 Mio. € angenommen.

 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Kostenaufstellung in der Präsentation für die Zuhörer nicht gut lesbar sei und bittet darum, zukünftig die Zahlen zu vergrößern. Bezüglich der genannten Maßnahmen (Edelstahlauskleidung, Badewassertechnik, Außenanlagen und energetischen Maßnahmen) wird ausgeführt, dass man nicht auf eine Förderung verzichten solle. Durch die Eigenleistung der 1,36 Mio. € ergebe sich eine Gesamtbelastung von knapp 6 Mio. €, welche als Investition in die Nachhaltigkeit des Waldbades anzusehen sei. Es wird darauf hingewiesen, dass Fördertöpfe wichtige Elemente für die Finanzierung von Projekten darstellen und bei Kenntniserlangung von Förderprogrammen diese an die Verwaltung weitergegeben werden sollen.

 

Ein weiteres Ratsmitglied gibt zu bedenken, dass durch den Wegfall der Förderung in Höhe von 45 % für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens die zusätzlichen Kosten von der Stadt Lohne perspektivisch selbst gezahlt werden müssen. Darüber hinaus wird nachgefragt, ob bei einer Kostenerhöhung ein Erhöhungsantrag bei der Förderstelle gestellt werden könne. Falls dies nicht der Fall sei, benötige man zeitnah eine exakte Kostenschätzung.

 

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass aus dem aktuellen Förderprogramm voraussichtlich keine zusätzlichen Mittel mehr beantragt werden können. Es sei nach derzeitigem Stand nicht feststellbar, ob es zukünftig noch weitere Förderprogramme gebe. Bezüglich der weggefallenen Förderung für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens wird nochmals darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht einmal das Interessenbekundungsverfahren lief und die Förderkriterien erst später bekannt gegeben wurden. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass der Grund des Wegfalls der Förderung in den bereits getätigten Leistungen liege. Für die restlichen Maßnahmen sei eine Förderung von 45 %, maximal jedoch 2.025.000 € zu erwarten.