Beschluss:
a) Die
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für die
Stadtgebiete „Mühlenkamp – An der Heide - Drostenweg“ (Abgrenzung siehe Anhang)
gemäß Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz
und Klimaanpassung“ wird beschlossen.
b) Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
c) Bei
positivem Förderbescheid ist die Erstellung des Konzeptes extern auszuschreiben.
d) Die
erforderlichen Eigenmittel in der Höhe von 10 Prozent für den nicht gedeckten
Teil der Ausgaben im Rahmen der Konzepterstellung werden bereitgestellt.
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 13.10.2021 (Vorlage 6/012/2021) über
die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Lohne wurde auch die Realisierung
der Folgemaßnahmen (hier: Maßnahme 3.2. „Energetisches Quartierskonzept“) einstimmig
beschlossen.
Zusätzlich wurde am 06.09.2022 vom Verwaltungsausschuss der vom
Arbeitskreis Klimaschutz ausgearbeiteten und als „Klimaschutz-Sofortprogramm“
bezeichneten Priorisierungsliste zur Umsetzung ausgewählter
Klimaschutzmaßnahmen aus dem „Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Lohne“
zugestimmt (Vorlage 6/003/2022/1).
Energetische Quartierskonzepte sind ein Instrument zur
Planung und Durchführung der Sanierung von größeren zusammenhängenden Gebieten
innerhalb der Kommune.
Die KfW fördert mit dem Programm 432 „Energetische Stadtsanierung
– Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung“ zum einen die Erstellung eines integrierten
Quartierskonzeptes (A) für energetische Sanierungsmaßnahmen und im Anschluss
ein Sanierungsmanagement (B), das die Planung sowie die Realisierung der in den
Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.
Ein integriertes energetisches Quartierskonzept (A) wird mit
75 Prozent der förderfähigen Kosten durch die KfW (ohne Höchstbetrag) und
zusätzlich mit 15 Prozent durch das Land Niedersachsen über die NBank
gefördert. Die restlichen 10 % trägt die Kommune als Eigenanteil.
Das Sanierungsmanagement (B) wird im Unterschied zu (A) bis
zu einem Höchstbetrag von 210.000 Euro je Quartier gefördert und für einen Förderzeitraum
von maximal 3 Jahren.
Laut KfW zeigt das Quartierskonzept technische und
wirtschaftliche Einsparpotentiale auf. Es berücksichtigt städtebauliche,
denkmalpflegerische, baukulturelle, wohnungswirtschaftliche, demografische und
soziale Aspekte und mündet in einen konkreten Maßnahmenkatalog sowie Aussagen
zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Zielsetzung ist die strategische Auseinandersetzung mit der
energetischen und klimafreundlichen Sanierung eines Quartiers. Es sollen zum
Beispiel Lösungen aufgezeigt werden, wie Energieeinsparungen und CO2-Reduzierung,
insbesondere im Gebäudebestand, erreicht werden können. Zudem geht es um die Modernisierung
des Straßenraums inkl. Straßenbegrünung und Regenwassermanagement sowie Nutzung
von Erneuerbaren Energien (z.B. Geothermie und PV). Im Mittelpunkt steht jedoch
die energetische Gebäudesanierung mit Zielrichtung klimaneutraler Baubestand
bis 2045 gemäß den bundesweiten Klimaschutzzielen.
Die Auswahl des Gebietes „Mühlenkamp - An der Heide -
Drostenweg“ erfolgte im Arbeitskreis Klimaschutz und nach Rücksprache mit
Experten, die die Verwaltung bei der Antragstellung unterstützen.
Die geplanten Ausgaben für das integrierte Quartierskonzept
wurden von einem externen Dienstleister anhand von Erfahrungswerten geschätzt
und setzen sich wie folgt zusammen: Die Kosten für die Konzepterstellung
(brutto) betragen in Summe 102.473,28 Euro. Der Zuschuss der KfW in der Höhe
von 75 Prozent beträgt 76.854,96 Euro. Der Zuschuss der NBank (15 Prozent)
beträgt 15.370,99 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Lohne liegt dementsprechend
bei 10.247,33 Euro.
Die Erstellung des Konzeptes soll ab Auftragsvergabe 1 Jahr
dauern. Zur anschließenden Umsetzung des Konzeptes wird idealerweise ein
Sanierungsmanagement eingesetzt, welches ebenfalls durch die KfW und NBank für
drei Jahre gefördert wird. Die Durchführung des Sanierungsmanagements kann auf
ein Fachbüro übertragen werden.
Hierzu müsste im Quartier zunächst die förmliche Festlegung
eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB als Satzung erfolgen.
Im festgesetzten Sanierungsgebiet werden zusätzliche Anreize
zur Sanierungssteigerung geschaffen. Die jeweiligen Hauseigentümer haben
einerseits die Möglichkeit, private Förderungen (KfW, BAFA) in Anspruch zu
nehmen und andererseits von erhöhten einkommenssteuerlichen Abschreibungen zu
profitieren, so dass ein effizientes „Anreizprogramm“ erreicht wird.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender
Maier stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.
Ein
Ratsmitglied stellt heraus, dass dieses Quartierskonzept ein positiver Schritt
in die richtige Richtung sei.