Sitzung: 22.03.2023 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/048/2022
Beschluss:
Der Katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud wird für die Herstellung
einer Urnenwand auf dem Friedhof an der Marienstraße ein Zuschuss von 50%
gewährt, jedoch maximal ein Zuschuss in Höhe von 86.500 €. Die entsprechenden
Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2023 bereitzustellen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.11.2022 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St.
Gertrud eine 50%ige Kostenübernahme für den Neubau einer Urnenwand auf dem
Friedhof an der Marienstraße in Lohne.
Die Bestattungskultur in Deutschland und auch in Lohne hat sich in den
letzten Jahrzehnten drastisch verändert. Urnenbestattungen haben inzwischen
laut der Antragstellerin einen Anteil von 50 % an allen Bestattungen, mit
steigendem Anteil. Hintergrund ist u.a. die Frage der langfristigen Pflege von
Grabstätten oder die persönliche Einstellung zu Einäscherungen.
Der Kirchenausschuss der Kirchengemeinde strebt daher an, in einem
entsprechenden Rahmen entsprechend dem Bedarf größere Möglichkeiten für
Urnenbegräbnisse zu schaffen und den Flächenbedarf für Bestattungen zu minimieren.
Einzelheiten gehen aus dem Antragsschreiben der Kirchengemeinde und den
beigefügten Unterlagen hervor. Für das vorgesehene Konzept, das im Ausschuss
für Umwelt, Planen und Bauen im Januar 2022 vorgestellt wurde, geht der von der
Kirchengemeinde beauftragte Planer Hyco Verhaagen von Kosten von ca. 173.000 €
aus. Mit der Maßnahme werden ca. 360 Urnen bestattet werden können.
Friedhöfe gehören zum kommunalen Aufgabenbereich. Investitionen der
kirchlichen Friedhofsträger werden daher von der Stadt Lohne seit vielen Jahren
aus öffentlichem Interesse mit einem Fördersatz von 50% bezuschusst. Im
laufenden Ergebnis erhalten die katholische und die evangelische Kirche keinen
Zuschuss, da sich die Friedhöfe als kostenrechnende Einrichtung selbst tragen.
In der Regel gewährt die Stadt Lohne diese anteiligen Zuschüsse mit
einer Deckelung auf Basis der in den Antragsunterlagen genannten
Kostenermittlungen. Kostenerhöhungen gehen dann zu Lasten der Bauherrin.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke gibt es zum Beratungsgegentand keine Wortbeiträge.