Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Beitragsabrechnung für die endgültige Herstellung des Teilstückes der Erschließungs-anlage „Bruchweg“ zwischen dem Algenweg und Blumenweg ist im Wege der Abschnittsbildung vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage „Bruchweg“ ist auf dem Teilstück zwischen Algenweg und Blumenweg endgültig hergestellt.

 

Nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (§ 11 Abs. 3) ist für die Beitragsabrechnung ein Abschnittsbildungsbeschluss erforderlich. Der Beitragsanteil der Grundstücksanlieger beträgt 90 v. H.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch Stadtkämmerer Theder gibt es zum Beratungsgegenstand keine Wortbeiträge.