Bürgermeisterin Dr. Voet übernimmt die Pflichtenbelehrung von Herrn Thierbach und erläutert in Grundzügen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot. Herr Thierbach erhält einen Auszug der §§ 40 – 42 NKomVG und bestätigt anschließend schriftlich, über die Pflichten als Ratsmitglied belehrt worden zu sein.