Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne fördert den Umbau der Kindertagesstätte St. Michael, Bruchweg 2, mit einem Betrag von 90 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.486.000 €. Die Absicherung erfolgt durch eine brieflose Grundschuld.

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud wird die Stadt Lohne in geeigneter Weise frühzeitig über die Planung einbinden und Kostensteigerungen frühestmöglich mitteilen.

 

Die zusätzlichen Mittel sind im Nachtragshaushalt 2023 (Verpflichtungsermächtigung) bzw. im Haushalt 2024 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.11.2021 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud die Bezuschussung des geplanten Investitionsvorhabens „Anbau einer Cafeteria inkl. Küche sowie Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung von Personalräumen und Ausweichräumen bei der Kita St. Michael“. Hierzu wird auf die im Ratsinformationssystem hinterlegten Antragsunterlagen zur Vorlage 51/003/2022 verwiesen (Sitzungen der Fachausschüsse vom 10./22.02.2022)

 

Der Kindergarten St. Michael stellt mit fünf Regel- und zwei Krippengruppen die größte Kindertagesstätte in Lohne dar. Die inhaltliche Notwendigkeit, das seit seinem Bau 1975 im Wesentlichen unveränderte Kindergartengebäude zumindest teilweise zu modernisieren, wurde durch die städtischen Gremien 2022 einhellig anerkannt.

 

Die im November 2021 vorgelegte Kostenschätzung belief sich auf 1,320 Mio. €, von denen nach den zwischen der Kommune und der kirchlichen Seite geschlossenen Vereinbarungen das Offizialat Vechta (BMO) 10 % und die Stadt Lohne 90 % übernimmt.

Der Beschluss der städtischen Gremien lautete im Februar 2022, dass die notwendige Maßnahme mit 90 % der anfallenden Kosten, max. 1.188.000 € bezuschusst wird mit der Maßgabe, die Absicherung des Auszahlungsbetrages durch eine brieflose Grundschuld zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 

Unmittelbar nach der politischen Beratung kam es durch den Ukrainekrieg und weitere Folgewirkungen bekanntermaßen zu immensen Baukostensteigerungen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wurde bisher noch nicht begonnen.

 

Das Architektenbüro Nordlohne hat mitgeteilt, dass es aufgrund der einschlägigen Indexreihen des Statistischen Bundesamtes, auch unter Berücksichtigung einer momentan abflachenden Preisentwicklung, von einer Kostenerhöhung von 25 % ausgeht, was Gesamtkosten von ca. 1,651 Mio. € bedeuten würde. Ein städtischer Zuschuss von 90 % bedeutet 1.486.000 € und somit 298.000 € mehr als bisher eingeplant.

 

Verwaltungsseitig wird angeregt, dass die notwendige Maßnahme nunmehr durchgeführt werden soll und die Stadt Lohne 90 % der anfallenden Kosten übernimmt. Um eine übermäßige Kostenentwicklung einzudämmen, wird vorgeschlagen, dass das städtische Bauamt bei Planung/Ausschreibung und Durchführung/Baukostencontrolling der Baumaßnahme stärker als üblich einzubinden ist.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor und erläutert, dass keine Obergrenze vorgesehen sei, da mögliche Mehrkosten damit nicht übernommen werden könnten. Es sei geplant, dass die Stadt bestmöglich bei den Entscheidungsprozessen des Umbaus beteiligt werde.

 

Ein Ratsmitglied stellt die Frage in den Raum, ob es eine Möglichkeit gebe, auf die allgemeinen Kostensteigerungen zu reagieren und das ursprüngliche Konzept an die gestiegenen Baukosten anzupassen.

 

Ein weiteres Ratsmitglied stellt heraus, dass es keine Alternative zu der Übernahme der gestiegenen Baukosten gebe, wenn man weiterhin eine gute Betreuung der Kinder sicherstellen möchte.

Von einem anderen Ratsmitglied wird erklärt, dass es zwar keine andere Möglichkeit gebe, als dem zuzustimmen, es allerdings nicht nachvollziehbar sei, wie zwischen der Kostenschätzung aus 2021 und der finanziellen Zustimmung von Anfang 2022 so viel Zeit vergehen könne. Es solle ein Appell an die Kirchengemeinde ergehen, dass ein solcher Umgang mit der Stadt Lohne nicht angemessen sei.

 

Auf Nachfrage zur grundbuchrechtlichen Absicherung wird verwaltungsseitig erläutert, dass eine brieflose Grundschuld eingetragen werde. Dies könne im Beschlussvorschlag ergänzt werden.

 

Einige Ratsmitglieder führen an, dass ohne eine Obergrenze die Höhe der Förderung nicht bezifferbar sei. Durch mögliche Kostensteigerungen sei die Höhe der Förderung von 90 % nicht absehbar. Es müsse durch die Fachbüros möglich sein, eine belastbare Kostenschätzung zu erhalten, auf dessen Grundlage über eine Förderung entschieden werden könne.

 

Seitens der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen wird beantragt, in den Beschlussvorschlag eine Obergrenze für die Förderung von 1,486 Mio. € mit aufzunehmen.

 

Verwaltungsseitig wird zu bedenken gegeben, dass eine Obergrenze in diesem Fall nicht zweckdienlich sei und bei entsprechenden Kostensteigerungen voraussichtlich erneut über eine zusätzliche Förderung entschieden werden müsse.

 

Ein Ratsmitglied führt aus, dass eine Obergrenze zu einer möglichen Anpassung der Kosten durch Änderung des Konzeptes führen könne.

 

Sodann lässt Ratsvorsitzender Bockstette über den Änderungsantrag abstimmen.