Beschluss:
Der Beratungsgegenstand wird in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung verwiesen.
Sachverhalt:
Die Fraktion Wahlbündnis BI ProWald Lohne beantragt die Erarbeitung
eines Konzeptes, den Flächenverbrauch entsprechend der Planung der BRD für 2030
auf 2,3 ha zu begrenzen, um entsprechen der Bundesplanung für 2050 keine neuen
Flächen zu bebauen. Sollten die Möglichkeiten, die das Bundesumweltamt
beschreibt, nicht ausreichen, ist eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Der Antrag wird in der
Sitzung vorgestellt.
Verwaltungsseitig wird
darauf hingewiesen, dass der Antrag inhaltlich eher im Ausschuss für Umwelt,
Bau und Stadtentwicklung zur Beratung zu verorten wäre.
Beratungsverlauf:
Ratsmitglied Dr. Neubauer
stellt den Antrag vor und weist auf den Trend hin, den Flächenverbrauch zu
reduzieren. Die Zahlen belegen, dass der Flächenverbrauch zu hoch sei und sich
herausstelle, dass die Ziele nicht eingehalten werden können. Der Grund hierfür
liege insbesondere bei den Kommunen. Der Landkreis Vechta sei Spitzenreiter
beim Flächenverbrauch und übertreffe die Zielsetzung um fast das Dreifache.
Ein Ratsmitglied führt aus,
dass der Flächenverbrauch geprüft werden solle und erinnert an einen Antrag der
SPD-Fraktion aus 2014 zu einem kommunalen Flächenmanagement. Dies sei ein
wichtiges Element, weswegen man sich dem Antrag annehmen solle. Es wird der
Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Bau und
Stadtentwicklung gestellt.
Ein anderes Ratsmitglied
schließt sich den Ausführungen an. Bezüglich der Ausführungen zu TOP 8.2 wird
ergänzt, dass es eine Frechheit sei, bewusst falsche Aussagen in den Raum zu
stellen.