Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2

Beschluss:

 

Mit dem Beratungsgegenstand wird sich nicht befasst.

 


Sachverhalt:

 

Das Wahlbündnis BI ProWald Lohne beantragt mit Schreiben vom 09.02.2023, dass der TuS Blau-Weiss Lohne seine Geschäftsstruktur von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer darzulegen habe, vor allem unter dem Aspekt, ob bisher Fördergelder der Stadt in den Haushalt der Fußball-Regionalligamannschaft geflossen sind bzw. noch fließen werden.

 

Der ursprünglich für die Ratssitzung am 14.12.2022 gestellte Antrag wurde mit diesem Antrag von der Antragstellerin abgeändert.

 

Seitens der Verwaltung ist zu ergänzen, dass die Behauptung, dass der Verein mit „230.000 € jährlich als Festbetrag außerhalb der Sportförderrichtlinien“ gefördert werde, nicht korrekt ist. Die städtische Sportförderrichtlinie sieht einen festen Förderbetrag von 175.000 € für den Verein vor. 

Der im Haushaltsplan dargestellte Betrag von 230.000 € dient neben dieser Förderung auch weiteren möglichen Förderanträgen des Vereins.

 

Der Antrag der Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ratsmitglied Dr. Neubauer stellt den Antrag vor und stellt heraus, dass es kein Misstrauen gegenüber dem BWL gebe, die Stadt Lohne jedoch eine Pflicht zur Kontrolle der Förderungen habe. Generell werden mehr Informationen von BWL benötigt. Die Fraktion ProWald sei der Auffassung, dass bei solchen hohen Förderbeträgen nachvollzogen werden müsse, wo die Gelder hingehen. Es werde eine klare Antwort vom Verein erwartet, dass das Geld in den Amateur- und Breitensport gehe.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird ein Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung gestellt. Dieser wird damit begründet, den Sportverein und die vielen Ehrenamtlichen mit diesem Antrag unter Generalverdacht zu stellen, dass Fördergelder veruntreut werden. Man könne froh sein, dass der Verein in Lohne einen so hohen Stellwert habe. Wenn man dem Antrag folge, müssten aufgrund der Gleichbehandlung auch alle anderen Vereine ihre Geschäftsstruktur darlegen. Fraglich ist weiterhin, wer die Kosten für den unabhängigen Wirtschaftsprüfer trägt. Die Personen beim BWL haben das Vertrauen der Fraktion.

 

Die UBG-Fraktion unterstützt den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung und die genannten Argumente. Der Generalverdacht sei nicht gerechtfertigt und man gehe davon aus, dass das Geld das Ehrenamt fördere.

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion fügt dem Geschäftsordnungsantrag hinzu, dass die Verwendung der festgelegten Beträge für den Jugend- und Breitensport in der Verantwortung des Vereins liege. Der Antrag sei ein Generalverdacht zur Zweckentfremdung ohne einen konkreten Beleg. Zudem sei fraglich, ob die Stadt Lohne überhaupt das Recht habe, eine Offenlegung der Geschäftsstruktur zu fordern.