Sitzung: 22.03.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2
Vorlage: 20/008/2023
Beschluss:
Mit dem
Beratungsgegenstand wird sich nicht befasst.
Sachverhalt:
Das Wahlbündnis BI ProWald Lohne beantragt
mit Schreiben vom 09.02.2023, dass der TuS Blau-Weiss Lohne seine
Geschäftsstruktur von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer darzulegen habe, vor
allem unter dem Aspekt, ob bisher Fördergelder der Stadt in den Haushalt der
Fußball-Regionalligamannschaft geflossen sind bzw. noch fließen werden.
Der ursprünglich für die Ratssitzung am
14.12.2022 gestellte Antrag wurde mit diesem Antrag von der Antragstellerin
abgeändert.
Seitens der Verwaltung ist zu ergänzen, dass
die Behauptung, dass der Verein mit „230.000 € jährlich als Festbetrag
außerhalb der Sportförderrichtlinien“ gefördert werde, nicht korrekt ist. Die
städtische Sportförderrichtlinie sieht einen festen Förderbetrag von 175.000 €
für den Verein vor.
Der im Haushaltsplan dargestellte Betrag von
230.000 € dient neben dieser Förderung auch weiteren möglichen Förderanträgen
des Vereins.
Der Antrag der Fraktion ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Beratungsverlauf:
Ratsmitglied Dr. Neubauer stellt den Antrag
vor und stellt heraus, dass es kein Misstrauen gegenüber dem BWL gebe, die
Stadt Lohne jedoch eine Pflicht zur Kontrolle der Förderungen habe. Generell
werden mehr Informationen von BWL benötigt. Die Fraktion ProWald sei der
Auffassung, dass bei solchen hohen Förderbeträgen nachvollzogen werden müsse,
wo die Gelder hingehen. Es werde eine klare Antwort vom Verein erwartet, dass
das Geld in den Amateur- und Breitensport gehe.
Seitens
der CDU-Fraktion wird ein Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung gestellt.
Dieser wird damit begründet, den Sportverein und die vielen Ehrenamtlichen mit
diesem Antrag unter Generalverdacht zu stellen, dass Fördergelder veruntreut
werden. Man könne froh sein, dass der Verein in Lohne einen so hohen Stellwert
habe. Wenn man dem Antrag folge, müssten aufgrund der Gleichbehandlung auch
alle anderen Vereine ihre Geschäftsstruktur darlegen. Fraglich ist weiterhin,
wer die Kosten für den unabhängigen Wirtschaftsprüfer trägt. Die Personen beim
BWL haben das Vertrauen der Fraktion.
Die UBG-Fraktion unterstützt den
Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung und die genannten Argumente. Der
Generalverdacht sei nicht gerechtfertigt und man gehe davon aus, dass das Geld
das Ehrenamt fördere.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion fügt dem
Geschäftsordnungsantrag hinzu, dass die Verwendung der festgelegten Beträge für
den Jugend- und Breitensport in der Verantwortung des Vereins liege. Der Antrag
sei ein Generalverdacht zur Zweckentfremdung ohne einen konkreten Beleg. Zudem
sei fraglich, ob die Stadt Lohne überhaupt das Recht habe, eine Offenlegung der
Geschäftsstruktur zu fordern.