Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Beschluss:

 

Der Beratungsgegenstand wird in den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung verwiesen.

 


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 07.03.2023 die Aufstellung eines verbindlichen Zeitplans für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2018-2022.

 

Der Jahresabschluss 2018 war am 14.02.2023 festgestellt und dem RPA am 21.02.23 zur Prüfung gemäß § 155 NKomVG zugeleitet worden.

 

Der Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt ist bereits am 09.02.2023 mitgeteilt worden, dass die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 bis zum 31.05.2023 bzw. bis zum 30.09.2023 vorgelegt werden.

 

Die Vorlage des Jahresabschlusses 2021 soll dann bis zum 30.01.2024 und die des Jahresabschlusses 2022 bis zum 30.06.2024 erfolgen.

 

Bei diesen Daten ist zu berücksichtigen, dass das nds. Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ in seiner komplizierten Ausführung das Personal der Haushalts- und Finanzabteilung im 1. Halbjahr 2023 in nicht unerheblichem Umfang bindet.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ratsmitglied Willenborg stellt den Antrag vor und stellt heraus, dass die gesetzlichen Vorgaben über die Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden. Es wird der Geschäftsordnungsantrag gestellt, den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung zu verweisen.

 

Ratsmitglied Tönnies hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.