Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Vorlage: 61/018/2023
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. X „Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaik-
Anlage südlich Zum Eckelbusch“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. X werden
folgende Auflagen:
- Nachweis, dass alle möglichen Dach- und Wandflächen sowie Stellplatzflächen mit PV- Modulen ausgestattet sind/werden
- Ersatzfläche für das LSG VEC-32 ist vorhanden
festgesetzt.
Die
Verwaltung erläuterte, dass vom Eigentümer des Flurstücks 267/3, Flur 22,
Gemarkung Lohne ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die
Errichtung einer Freiflächen- PV- Anlage gestellt wurde. Das ca. 2,3 ha große
Flurstück wird aktuell als Fläche für die Landwirtschaft mit eher schlechtem
Ackerboden genutzt und soll zukünftig zur Energieerzeugung dienen, wobei der
produzierte Strom direkt von der angrenzenden Firma genutzt werden soll.
Aktuell plant der Eigentümer seine möglichen Dach- und Parkplatzflächen mit
Photovoltaik auszustatten.
Im
Regionalen Raumordnungsprogramm wird die Fläche als Vorbehaltsgebiet Natur und
Landschaft und eine Teilfläche als Vorbehaltsgebiet Biotopverbund dargestellt.
Zudem befindet sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet (LSG) VEC- 32. Beim
LSG VEC- 32 handelt es sich um einen Geestrücken mit seinen bewaldeten Hängen,
das im Zusammenspiel mit den großflächigen Freiräumen vor den Waldflächen eines
besonderen Schutzes bedarf. Da die Fläche sich am Randbereich des LSG VEC-32
befindet, hat der Landkreis Vechta signalisiert, dass unter bestimmten
Voraussetzungen eine Löschung aus dem LSG VEC-32 möglich wäre. Zudem grenzt an
die Fläche unmittelbar ein Wohnhaus an, welches bei einer möglichen Planung zu
berücksichtigen ist.
Von
der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass am heutigen Tag ein Schreiben der Firma
eingegangen sei, in dem das Vorhaben konkretisiert wird.
Beratungsverlauf:
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung den Unterschied
zwischen einem städtebaulichen Vertrag und einem Durchführungsvertrag im
Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren. Die im Durchführungsvertrag
festgesetzten Auflagen müssen umgesetzt sein, bevor der Bebauungsplan in Kraft
gesetzt wird.
Ein Ausschussmitglied wandte sich, insbesondere vor dem
Hintergrund der nach seiner Auffassung zweifelhaften Produktionsmethoden des
Betriebes, gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Ein Ausschussmitglied wandte sich ebenfalls gegen die
Planung, da zukünftig eine Erweiterung des Betriebes auf diese Fläche
befürchtet werde.
Vom beratenden Ausschussmitglied Herrn Pjede wurde angeregt, eine
nachvollziehbare Lastgangs-Analyse mit überlagerter PV-Simulation (5 Jahre)
durchführen zu lassen. Einmal „Bestand“ und einmal inkl. Freiflächen-PV, um zu
prüfen, wie effizient der erzeugte Strom genutzt wird.
Im Laufe der Aussprache wurde von der Verwaltung ausgeführt,
dass im weiteren Aufstellungsverfahren, insbesondere in dem
Durchführungsvertrag, Detailfragen geregelt werden.