Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. X „Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaik- Anlage südlich Zum Eckelbusch“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. X werden folgende Auflagen:

 

-       Nachweis, dass alle möglichen Dach- und Wandflächen sowie Stellplatzflächen mit PV- Modulen ausgestattet sind/werden

-       Ersatzfläche für das LSG VEC-32 ist vorhanden

 

festgesetzt.


Die Verwaltung erläuterte, dass vom Eigentümer des Flurstücks 267/3, Flur 22, Gemarkung Lohne ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer Freiflächen- PV- Anlage gestellt wurde. Das ca. 2,3 ha große Flurstück wird aktuell als Fläche für die Landwirtschaft mit eher schlechtem Ackerboden genutzt und soll zukünftig zur Energieerzeugung dienen, wobei der produzierte Strom direkt von der angrenzenden Firma genutzt werden soll. Aktuell plant der Eigentümer seine möglichen Dach- und Parkplatzflächen mit Photovoltaik auszustatten.

 

Im Regionalen Raumordnungsprogramm wird die Fläche als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft und eine Teilfläche als Vorbehaltsgebiet Biotopverbund dargestellt. Zudem befindet sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet (LSG) VEC- 32. Beim LSG VEC- 32 handelt es sich um einen Geestrücken mit seinen bewaldeten Hängen, das im Zusammenspiel mit den großflächigen Freiräumen vor den Waldflächen eines besonderen Schutzes bedarf. Da die Fläche sich am Randbereich des LSG VEC-32 befindet, hat der Landkreis Vechta signalisiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Löschung aus dem LSG VEC-32 möglich wäre. Zudem grenzt an die Fläche unmittelbar ein Wohnhaus an, welches bei einer möglichen Planung zu berücksichtigen ist.

 

Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass am heutigen Tag ein Schreiben der Firma eingegangen sei, in dem das Vorhaben konkretisiert wird.

 

 

Beratungsverlauf:

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung den Unterschied zwischen einem städtebaulichen Vertrag und einem Durchführungsvertrag im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren. Die im Durchführungsvertrag festgesetzten Auflagen müssen umgesetzt sein, bevor der Bebauungsplan in Kraft gesetzt wird.

 

Ein Ausschussmitglied wandte sich, insbesondere vor dem Hintergrund der nach seiner Auffassung zweifelhaften Produktionsmethoden des Betriebes, gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Ein Ausschussmitglied wandte sich ebenfalls gegen die Planung, da zukünftig eine Erweiterung des Betriebes auf diese Fläche befürchtet werde.

 

Vom beratenden Ausschussmitglied Herrn Pjede wurde angeregt, eine nachvollziehbare Lastgangs-Analyse mit überlagerter PV-Simulation (5 Jahre) durchführen zu lassen. Einmal „Bestand“ und einmal inkl. Freiflächen-PV, um zu prüfen, wie effizient der erzeugte Strom genutzt wird.

 

Im Laufe der Aussprache wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass im weiteren Aufstellungsverfahren, insbesondere in dem Durchführungsvertrag, Detailfragen geregelt werden.