Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/020/2023
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XI „Sondergebiet Agri- Photovoltaik- Anlage
nördlich der Dinklager Landstraße 27“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass von den Eigentümern des Flurstücks 136/16,
Flur 4, Gemarkung Lohne (Märschendorf) ein Antrag auf Aufstellung einer
Bauleitplanung für die Errichtung einer Agri-PV- Anlage gestellt wurde. Vorteil
der Agri- PV- Anlagen ist die größtmögliche Vereinbarkeit der Bestandsnutzung
mit regenerativer Energiegewinnung. Die ca. 8,6 ha große Fläche wird aktuell
als Fläche für die Landwirtschaft mit eher schlechtem Ackerboden genutzt und
soll zukünftig zur Energieerzeugung dienen, wobei der produzierte Strom ins
öffentliche Netz eingespeist werden soll. Da die Fläche direkt an die Autobahn
A1 angrenzt, ist das Landschaftsbild bereits u.a. durch den von der BAB1
zerschnittenen Raum vorbelastet. Zudem haben die Antragssteller bereits alle
Dachflächen mit PV- Anlagen ausgestattet.
Ein Teil des Flurstückes liegt im 200m- Korridor der Autobahn A1 und
unterliegt damit dem Privilegierungstatbestand für Freiflächen- Photovoltaik-
Anlagen bzw. Agri- PV- Anlagen nach § 35 Abs. 8 BauGB. Für die restliche
Fläche des Flurstücks ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Im Regionalen
Raumordnungsprogramm ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt, ein Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft liegt nicht vor.