Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes‘ 80 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XI „Sondergebiet Agri- Photovoltaik- Anlage nördlich der Dinklager Landstraße 27“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass von den Eigentümern des Flurstücks 136/16, Flur 4, Gemarkung Lohne (Märschendorf) ein Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für die Errichtung einer Agri-PV- Anlage gestellt wurde. Vorteil der Agri- PV- Anlagen ist die größtmögliche Vereinbarkeit der Bestandsnutzung mit regenerativer Energiegewinnung. Die ca. 8,6 ha große Fläche wird aktuell als Fläche für die Landwirtschaft mit eher schlechtem Ackerboden genutzt und soll zukünftig zur Energieerzeugung dienen, wobei der produzierte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Da die Fläche direkt an die Autobahn A1 angrenzt, ist das Landschaftsbild bereits u.a. durch den von der BAB1 zerschnittenen Raum vorbelastet. Zudem haben die Antragssteller bereits alle Dachflächen mit PV- Anlagen ausgestattet.

 

Ein Teil des Flurstückes liegt im 200m- Korridor der Autobahn A1 und unterliegt damit dem Privilegierungstatbestand für Freiflächen- Photovoltaik- Anlagen bzw. Agri- PV- Anlagen nach § 35 Abs. 8 BauGB. Für die restliche Fläche des Flurstücks ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Im Regionalen Raumordnungsprogramm ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ein Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft liegt nicht vor.