Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die beantragten Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes auf dem landwirtschaftlichen Hof Bokhorster Damm 14 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu einem Wohnhaus auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Bokhorster Damm 14 beantragt wurde.

 

Gemäß den Antragsunterlagen beträgt die vorhandene Grundfläche des Stallgebäudes inkl. Nebengebäude ca. 255 m². Weiterhin sind derzeit ca. 377 m² Pflasterfläche vorhanden. Im Rahmen der Umnutzung soll das Stallgebäude teilweise und das Nebengebäude komplett abgerissen werden sowie die vorhanden Pflasterfläche teilweise zurückgebaut werden. Das geplante Wohnhaus soll eine Grundfläche von ca. 211 m² haben. Weiterhin sollen ca. 141 m² durch Terrasse und Zuwegungen versiegelt werden.

 

Somit verringert sich durch die Umnutzung die versiegelte Fläche um ca. 281 m². Durch die Verringerung der derzeit bestehenden versiegelten Fläche, sind gemäß den Antragunterlagen keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Dieser Sachverhalt ist im Rahmen des weiterführenden Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis Vechta zu prüfen.

 

Die geplante Wohnfläche des Wohnhauses beträgt 255,5 m². Da es hierbei um eine Umnutzung eines bestehenden und zulässigerweise errichteten Gebäudes handelt, ist diese Größenordnung für die Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus im Außenbereich, nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta, zulässig.

 

Das geplante Wohnhaus soll zukünftig von der Tochter des Betreibers des landwirtschaftlichen Betriebes Bokhorster Damm 14 genutzt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im Ortsteil Brockdorf-Nord und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.