Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/032/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die
beantragten Umnutzung des bestehenden Stallgebäudes auf dem
landwirtschaftlichen Hof Bokhorster Damm 14 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung
eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu einem Wohnhaus auf dem
landwirtschaftlichen Betrieb Bokhorster Damm 14 beantragt wurde.
Gemäß den Antragsunterlagen beträgt die
vorhandene Grundfläche des Stallgebäudes inkl. Nebengebäude ca. 255 m².
Weiterhin sind derzeit ca. 377 m² Pflasterfläche vorhanden. Im Rahmen der
Umnutzung soll das Stallgebäude teilweise und das Nebengebäude komplett
abgerissen werden sowie die vorhanden Pflasterfläche teilweise zurückgebaut
werden. Das geplante Wohnhaus soll eine Grundfläche von ca. 211 m² haben.
Weiterhin sollen ca. 141 m² durch Terrasse und Zuwegungen versiegelt werden.
Somit verringert sich durch die Umnutzung
die versiegelte Fläche um ca. 281 m². Durch die Verringerung der derzeit
bestehenden versiegelten Fläche, sind gemäß den Antragunterlagen keine
Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Dieser Sachverhalt ist im Rahmen des
weiterführenden Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis Vechta zu prüfen.
Die geplante Wohnfläche des Wohnhauses
beträgt 255,5 m². Da es hierbei um eine Umnutzung eines bestehenden und
zulässigerweise errichteten Gebäudes handelt, ist diese Größenordnung für die
Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus im Außenbereich, nach Rücksprache mit dem
Landkreis Vechta, zulässig.
Das geplante Wohnhaus soll zukünftig von der
Tochter des Betreibers des landwirtschaftlichen Betriebes Bokhorster Damm 14
genutzt werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im Ortsteil
Brockdorf-Nord und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.