Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Wahlbündnisses BI ProWald Lohne wird zurückgestellt und soll zunächst in den Fraktionen beraten werde.

 


Der Sprecher des Wahlbündnisses BI ProWald Lohne bat darum, zur Erläuterung seines Antrages diesen um entsprechende Tabellen über die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen der einzelnen Kommunen im Landkreis Vechta, zu ergänzen.

 

Der Vorsitzende stellte die Ergänzung zur Abstimmung.

 

Ja-Stimmen: 14

Der Ergänzung des Antrages wird zugestimmt.

 

Der Sprecher des Wahlbündnisses BI ProWald erläuterte den Antrag und betonte, dass es erforderlich sei, den Flächenverbrauch zu senken bzw. zukünftig auf Null zu reduzieren und es nicht sinnvoll sei, auf entsprechende gesetzliche Vorgaben zu warten.

 

Der Antrag sowie die Tabellen mit den Antworten des Landrates zu der Anfrage der Gruppe UWG/Linke aus der Kreistagssitzung vom 20.04.2023, sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Stadt Lohne seit Jahren aktiv sei, um u.a. durch die sukzessive Nachverdichtung älterer Baugebiete mit großen Grundstücken, die Neuinanspruchnahme von bisher unversiegelten Acker- oder Grünlandflächen zu reduzieren. Dieses Planungsinstrument der Nachverdichtung wird in den letzten Jahren durch eine relativ schwierige Beschaffung von Rohbauland in der Wachstumsregion Südoldenburg ergänzt, so dass in den letzten Jahren in Lohne nur relativ geringe Flächen im Außenbereich für die Neubebauungen zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Bei gewerblichen Bauflächen ist nach mehreren Jahren (seit 2018) erst Ende letzten Jahres ein Aufstellungsbeschluss für eine größere gewerbliche Baufläche, der Bebauungsplan Nr. 200 „nördlich der Dinklager Straße / westlich Zum Lerchental“, gefasst worden. Bei den in den letzten Jahren aufgestellten Gewerbegebieten handelte es sich immer um Flächen, die schon seit vielen Jahren im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als gewerbliche Bauflächen dargestellt waren. Die Planungsintention ist also schon vor langer Zeit gefasst worden.

 

Auch hinsichtlich der Wohnbauflächen wurden in den letzten Jahren i.d.R. nur Flächen sukzessive überplant, die schon seit Jahren (i.d.R. seit 2006) als Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt sind und auch hier fand auf Grund mangelnder Flächenverfügbarkeit nur eine geringe Entwicklung von Wohngebieten in den letzten Jahren statt. Dies wird u.a. auch durch eine mehrere hundert Personen umfassende Bewerberliste für Wohnbauplätze dokumentiert.

 

Da Wachstums- und Schrumpfungsprozesse in der Bundesrepublik regional sehr unterschiedlich ausfallen und die Stadt Lohne in der Boom-Region Südoldenburg liegt, muss es für diese Kommunen möglich sein, behutsam und nachhaltig auch zukünftig noch weitere Siedlungsentwicklung vornehmen zu können.

 

Um möglichst die Auswirkungen einer weiteren reduzierten Siedlungsentwicklung nachhaltig und klimaschonend zu gestalten, werden schon derzeit und zukünftig verstärkt flächensparende Bauweisen präferiert. D.h. es werden Baugebiete mit einer verdichteten Wohnbebauung (Doppel- und Reihenhäuser, Wohngruppen und Mehrparteienhäuser) und Gewerbegebiete mit höheren Gewerbebauten festgesetzt.

 

 

 

Beratungsverlauf:

 

In der Aussprache erläuterte der Antragsteller, dass der Flächenverbrauch in Vechta und Lohne deutlich über dem Durchschnitt liegen würde. Auch sei die Nachverdichtung älterer Baugebiete ökologisch problematisch. Zu überdenken sei auch die jetzige Argumentation zur Schaffung von Wohnbau- und Arbeitsplätzen.

 

Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes die Stadt Lohne auch verpflichtet sei, Wohnbauflächen und Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Ein Ausschussmitglied verwies auf das positive Wachstum in der Region und führte aus, dass mit entsprechenden Festsetzungen in aktuellen Bebauungsplänen dem schonenden Flächenverbrauch Rechnung getragen werde. Es wurde der Antrag gestellt, auch aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben, die Angelegenheit zunächst in den Fraktionen zu beraten und heute zurückzustellen.

 

Andere Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls dafür aus, den Antrag zunächst in den Fraktionen zu beraten.