Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Dem Umbau des Kreuzungspunktes Bruchweg / Am Zuschlag durch Einbau von Rampensteinen („Sinussteine“) und der Erweiterung des Gehweges am Bruchweg in Richtung Nordwesten wird zugestimmt. Die Straßenunterhaltungsmaßnahme ist öffentlich auszuschreiben.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass aus der Lohner Bevölkerung der Hinweis gekommen sei, dass im Kreuzungsbereich Bruchweg / Am Zuschlag insbesondere die jüngeren Schüler der Grundschule Ketteler-Schule, die aus dem neuen Wohngebiet „Im Brauck“ kommen, nicht gefahrlos den Bereich queren können. Zum einen endet auf der Nordseite der Gehweg vor dem Knotenpunkt. Zum anderen wird die Strecke als Verbindung zwischen der Bakumer Straße und der Märschendorfer Straße stark frequentiert, sodass die Schüler aus den Wohngebieten Algenweg Schwierigkeiten beim Queren haben.

 

Die Kreuzung ist bisher durch „rechts vor links“ geregelt. Durch den großzügigen Kreuzungsbereich wird jedoch relativ zügig vom Bruchweg in die Straße Am Zuschlag abgebogen, wodurch es immer wieder zu unübersichtlichen Situationen kommt.

 

Anhand eines Übersichtsplanes wurde die Maßnahme vorgestellt und erläutert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Geschwindigkeit der Autofahrer durch einen Umbau zu entschleunigen und so eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Durch den Umbau der Straßenführung wird die „rechts vor links“ Situation deutlicher und kann ggf. noch durch eine Beschilderung ergänzt werden. Weiterhin ist der vorhandene Gehweg am Bruchweg in Richtung Nordwesten zu verlängern.

 

An den drei aufmündenden Straßen soll durch den Einbau von Rampensteinen („Sinussteine“) die Fahrbahn auf das Niveau des Gehweges angehoben werden. Der Gehwegbereich wird durch Poller abgetrennt und somit die Fahrbahn deutlich eingeengt.

 

Das Oberflächenwasser des gesamten Kreuzungsbereiches wird in eine Mulde abgeleitet und versickert dort. Bei Starkregenereignissen wird das Oberflächenwasser über einen Überlauf in das Kanalnetz eingeleitet.

 

Die geschätzten Kosten für die Unterhaltungsmaßnahme betragen brutto ca. 60.000 €.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass diese Umbaumaßnahme nicht im Bauprogramm 2023 enthalten sei, da es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handele.

 

Zum Hinweis einer Vorfahrtregelung durch entsprechende Verkehrszeichen führte die Verwaltung aus, dass eine eventuelle Beschilderung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta abgestimmt werde.