Sitzung: 13.06.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 65/045/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die
beantragte Änderung der Stalleinrichtung in den Legehennenställen Nr. 1 bis Nr. 4 sowie den beantragten Anbau einer
Abluftreinigungsanlage für die Legehennenställe Nr. 1 und Nr. 2 auf dem
Grundstück Sommerweg 22 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung
der Stalleinrichtung in den Legehennenställen Nr. 1 bis Nr. 4 von Kleingruppen-
auf Bodenhaltung sowie der Anbau einer Abluftreinigungsanlage für die
Legehennenställe Nr. 1 und Nr. 2 auf dem Grundstück Sommerweg 22 beantrag
wurde.
Auf der Legehennenfarm sind in den zwei
Doppelställen Nr. 1 bis Nr. 4 insgesamt 198.288 Legehennen in
Kleingruppenhaltung mit Trockenkotverfahren genehmigt.
Wegen der geänderten
Nutztierhaltungsverordnung muss in den Legehennenställen die vorhandene
Kleingruppenhaltung durch eine Bodenhaltung ausgetauscht werden. Hierfür soll
im Doppelstall Nr. 1 und Nr. 2 auf einer Ebene und im Doppelstall Nr. 3 und Nr.
4 auf drei Ebenen ein Volierensystem (Bodenhaltung) eingebaut werden. Die Eierpackstelle
mit den vorhandenen Sozialräumen (Gebäude Nr. 5) soll weiterhin wie bisher
genutzt werden.
Nach Abschluss der Maßnahme können auf der
Legehennenfarm 198.162 Legehennen gehalten werden. Durch die geringe
Tierplatzreduzierung und durch den Anbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage
an dem Doppelstall Nr. 1 und 2 kommt es zu einer Immissionsverbesserung.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des
Ortsteils Kroge und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.