Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die beantragte Änderung der Stalleinrichtung in den Legehennenställen Nr. 1 bis Nr. 4 sowie den beantragten Anbau einer Abluftreinigungsanlage für die Legehennenställe Nr. 1 und Nr. 2 auf dem Grundstück Sommerweg 22 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung der Stalleinrichtung in den Legehennenställen Nr. 1 bis Nr. 4 von Kleingruppen- auf Bodenhaltung sowie der Anbau einer Abluftreinigungsanlage für die Legehennenställe Nr. 1 und Nr. 2 auf dem Grundstück Sommerweg 22 beantrag wurde.

 

Auf der Legehennenfarm sind in den zwei Doppelställen Nr. 1 bis Nr. 4 insgesamt 198.288 Legehennen in Kleingruppenhaltung mit Trockenkotverfahren genehmigt.

 

Wegen der geänderten Nutztierhaltungsverordnung muss in den Legehennenställen die vorhandene Kleingruppenhaltung durch eine Bodenhaltung ausgetauscht werden. Hierfür soll im Doppelstall Nr. 1 und Nr. 2 auf einer Ebene und im Doppelstall Nr. 3 und Nr. 4 auf drei Ebenen ein Volierensystem (Bodenhaltung) eingebaut werden. Die Eierpackstelle mit den vorhandenen Sozialräumen (Gebäude Nr. 5) soll weiterhin wie bisher genutzt werden.

 

Nach Abschluss der Maßnahme können auf der Legehennenfarm 198.162 Legehennen gehalten werden. Durch die geringe Tierplatzreduzierung und durch den Anbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage an dem Doppelstall Nr. 1 und 2 kommt es zu einer Immissionsverbesserung.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Ortsteils Kroge und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.