Beschluss:

 

Die Verwaltung informiert die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über die Kostenentwicklung bei Bauprojekten.


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 07.03.2023 die Einführung eines Bauinvestitionscontrollings bei der Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 250.000 €.

Einzelheiten gehen aus dem Antrag der SPD-Fraktion incl. Anlagen hervor, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Eine erste Beratung incl. Verweisung in den Fachausschuss erfolgte in der Ratssitzung am 22.03.2023.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion stellt den Antrag vor und stellt heraus, dass Anlass des Antrags die hohen Kostensteigerungen der letzten großen Baumaßnahmen sei. Da sich die Baukosten oftmals nicht im Kostenrahmen bewegen würden, sei es sinnvoll, sich mit der Organisation und Abwicklung von Bauprojekten zu befassen und die Mehrbelastungen des Haushalts in den Griff zu bekommen. Die Kostensteigerungen seien insbesondere ein Indiz dafür, dass bei der Planung etwas schieflaufe. Aus Sicht der SPD-Fraktion könne es in Hinblick auf die zukünftigen Vorhaben, z. B. des Neubaus des Hallenbades, so nicht weiter gehen. Ein Bauinvestitionscontrolling sei ein Instrument zur Optimierung von Planungen sowie zur bestmöglichen Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Hauptziel sei die wirtschaftlichste und nachhaltigste Verwendung von Investitionsmitteln. Ein Vorteil des Bauinvestitionscontrollings liege in der Einhaltung von Kosten und Projektplanungen sowie die Vermeidung von Baukostenüberschreitungen. Die CDU-Fraktion müsse die Folgen verantworten, wenn der Änderungsantrag angenommen werde.

 

Es wird eine namentliche Abstimmung über den ersten Beschluss beantragt.

 

Verwaltungsseitig wird erklärt, dass für den Neubau des Hallenbades ein Projektmanagement ausgeschrieben werde, welches die Planung und Durchführung über alle Bauphasen hinweg überwache. Darüber hinaus seien nach der DIN 276 Kostenabweichungen von 15 % im Kostenrahmen. Als Beispiele für Bauvorhaben, welche im Kostenrahmen geblieben sind, seien zu nennen der Umbau und die Erweiterung der von-Galen-Schule sowie der Albert-Schweitzer-Realschule, die Pumptrackanlage, der Neubau des Franziskus-Parkhauses, die Sanierung der Steinfelder Straße und der Keetstraße sowie die Umgestaltung des Vorplatzes der Ketteler-Schule. Die Kostensteigerungen bei den anderen Bauvorhaben seien auf die Corona-Pandemie, die Energiekriese, die Inflation, den Ukraine-Krieg sowie den Rohstoffmangel, also externer Faktoren, zurückzuführen.

 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass in den Medien Kostensteigerungen bei vielen öffentlichen Baumaßnahmen feststellbar und nicht alle Komplikationen voraussehbar seien. Es könnten jedoch die Risiken abgemildert werden. Bei den Außenanlagen der Feuerwehr Brockdorf hätte es beispielsweise hohe Kostensteigerungen gegeben, die nicht im Vorfeld mit den Ratsmitgliedern kommuniziert wurden. Dies hätte durch ein Bauinvestitionscontrolling mit einer detaillierten Vorplanung und umfangreichen Informationen an die Ratsmitglieder vermieden werden können. Die Ausführungen und Erläuterungen zu dem Antrag seien plausibel. Die UBG-Fraktion schlage vor, die Finalisierung in einem gemeinsamen Arbeitskreis zu erarbeiten. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion greife zu kurz und beinhalte keine Präventivmaßnahmen. Das Bauinvestitionscontrolling sei für die Entscheidungsfindung hilfreich.

 

Ein anderes Ratsmitglied teilt mit, dass es zwar bei einigen Projekten zu Verzögerungen und Preissteigerungen gekommen sei, dies jedoch nicht für alle städtischen Bauvorhaben gelte und die Gründe dafür vielfältig seien. Durch ein Bauinvestitionscontrolling hätten die Kostensteigerungen nicht verhindert werden können, sondern dadurch wären nur Mehrkosten entstanden. Die CDU-Fraktion setze auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung und habe aus diesem Grund den Änderungsantrag gestellt.

 

Es weiteres Ratsmitglied weist auf den Ratsbeschluss vom 13.12.2017 hin, wonach es bei einer Bausumme von 1 Mio. € einen Wirtschaftlichkeitsvergleich benötige. Seitdem seien die nach § 12 KomHKVO geforderten Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen ab 1 Mio. € oder die Folgekostenberechnungen bei Investitionen unter 1 Mio. € nicht durchgeführt worden.

 

Hierzu wird verwaltungsseitig angemerkt, dass diesbezüglich noch Handlungsbedarf bestehe und dies bei der Prüfung über eine Personalaufstockung berücksichtigt werden könne.

 

Ein Ratsmitglied erklärt, dass ein Bauinvestitionscontrolling präventive Wirkung habe. Laufende Informationen zu einem Bauvorhaben seien nicht ausreichend. Bezüglich der Gertrudenschule hätte jedoch auch ein präventiver Ansatz nicht viel gebracht. Auch bei dem Neubau des Hallenbades sei die Beauftragung eines Projektmanagements ausreichend. Trotzdem sei der Antrag der SPD-Fraktion ein guter Ansatz. Es sei fraglich, in welchem Verhältnis die Kosten der Einführung eines Bauinvestitionscontrollings zum tatsächlichen Nutzen stehen würde.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorstellung von Projekten im Fachausschuss um erste Entwürfe handele, die noch nicht endgültig seien. Bezüglich des Nutzens eines Bauinvestitionscontrollings komme es darauf an, ob es nur um eine Aufbereitung der Zahlen gehe oder noch weitere Aufgaben angedacht seien.

 

Ein Ratsmitglied führt aus, dass ein Controlling weitergehender als eine Kontrolle sei. Es gehe bei dem Bauinvestitionscontrolling um eine detaillierte Grundlagenermittlung, welche beispielsweise die Entscheidungsfindung über den Neubau oder die Sanierung der Gertrudenschule erleichtert hätte. Solche Entscheidungen bedürften einer soliden Grundlagenermittlung, um der finanzpolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion sei nicht sinnvoll, da damit die Kostenentwicklungen nicht in den Griff bekommen werden könne. Auch der Landesrechnungshof empfehle die Einführung eines Bauinvestitionscontrollings. Um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten, plädiere die SPD-Fraktion für die Zustimmung zum Antrag.

 

Seitens eines weiteren Ratsmitglieds wird erläutert, dass der Antrag der SPD-Fraktion keine genaue Umsetzung des Bauinvestitionscontrollings aufzeige. Das generelle Problem liege in der Struktur öffentlicher Bauvorhaben, die an bürokratische Vorgänge und das Vergaberecht gebunden sei. Es sei daher ein guter Ansatz, die Kosten genauer zu verfolgen. Im Antrag der SPD-Fraktion würden keine konkreten Beispiele genannt werden, welche Vorteile ein Bauinvestitionscontrolling bei bestimmten Bauvorhaben gehabt hätte. Daher werde für die Annahme des Änderungsantrags der CDU-Fraktion plädiert.

 

Ein Ratsmitglied fügt den bisherigen Ausführungen zum Bauinvestitionscontrolling hinzu, dass dieses um den Aspekt der Klimafolgenanpassungen ergänzt werden müsse. Es stellt die Idee in den Raum, dass die SPD-Fraktion den Antrag zurückziehen solle, um diesen auf ein Controlling der Klimafolgenanpassung zu erweitern.

 

Ein Ratsmitglied hält den Ansatz des Antrags der SPD-Fraktion für nachvollziehbar. Jedoch führe die Einführung eines Bauinvestitionscontrollings zu mehr Bürokratie, ohne dass die Auswirkungen spürbar seien.

 

Dem widerspricht ein Ratsmitglied und merkt an, dass ein Bauinvestitionscontrolling Kostensteigerungen nicht verhindern, sondern die Folgen abmildern solle. Die UBG-Fraktion halte den Antrag für sinnvoll.

 

Bei dem Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung über den ersten Beschluss wird die erforderliche 1/3-Mehrheit erreicht.

 

Es wird zunächst über den Ursprungsantrag abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne führt ein Bauinvestitionscontrolling bei der Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 250.000 € ein.

 

Ja-Stimmen:               Andreas Pund, Eckhard Knospe, Evren Demirkol, Stefan Thierbach, Jürgen Tönnies, Peter Willenborg, Manuela Deux, Torsten Mennewisch, Dr. Lutz Neubauer, Christian Fischer, Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch, Moritz Ovelgönne

 

Nein-Stimmen:            Brigitte Theilen, Christian Meyer, Clemens-August Röchte, Elsbeth Schlärmann, Fabio Maier, Frank Rottinghaus, Henrike Theilen, Margarete Godde, Norbert Hinzke, Paul Sandmann, Stefanie Kröger, Thomas Schlarmann, Tobias Hermesch, Walter Sieveke, Norbert Bockstette, Dr. Henrike Voet

 

Enthaltungen:              Konrad Rohe

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 16, Enthaltungen: 1

 

 

Sodann wird über den Änderungsantrag abgestimmt. Bei der Beschlussfassung ist Jürgen Tönnies nicht anwesend.