Sitzung: 28.06.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 8, Enthaltungen: 4
Vorlage: 20/014/2023
Beschluss:
Die Verwaltung informiert die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über die Kostenentwicklung bei Bauprojekten.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion
beantragt mit Schreiben vom 07.03.2023 die Einführung eines
Bauinvestitionscontrollings bei der Planung und Durchführung von
Investitionsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 250.000 €.
Einzelheiten gehen
aus dem Antrag der SPD-Fraktion incl. Anlagen hervor, der dieser Vorlage als
Anlage beigefügt ist.
Eine erste
Beratung incl. Verweisung in den Fachausschuss erfolgte in der Ratssitzung am
22.03.2023.
Beratungsverlauf:
Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion stellt den
Antrag vor und stellt heraus, dass Anlass des Antrags die hohen
Kostensteigerungen der letzten großen Baumaßnahmen sei. Da sich die Baukosten oftmals
nicht im Kostenrahmen bewegen würden, sei es sinnvoll, sich mit der
Organisation und Abwicklung von Bauprojekten zu befassen und die
Mehrbelastungen des Haushalts in den Griff zu bekommen. Die Kostensteigerungen
seien insbesondere ein Indiz dafür, dass bei der Planung etwas schieflaufe. Aus
Sicht der SPD-Fraktion könne es in Hinblick auf die zukünftigen Vorhaben, z. B.
des Neubaus des Hallenbades, so nicht weiter gehen. Ein
Bauinvestitionscontrolling sei ein Instrument zur Optimierung von Planungen
sowie zur bestmöglichen Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Hauptziel
sei die wirtschaftlichste und nachhaltigste Verwendung von Investitionsmitteln.
Ein Vorteil des Bauinvestitionscontrollings liege in der Einhaltung von Kosten
und Projektplanungen sowie die Vermeidung von Baukostenüberschreitungen. Die
CDU-Fraktion müsse die Folgen verantworten, wenn der Änderungsantrag angenommen
werde.
Es wird eine namentliche Abstimmung über den
ersten Beschluss beantragt.
Verwaltungsseitig wird erklärt, dass für den
Neubau des Hallenbades ein Projektmanagement ausgeschrieben werde, welches die
Planung und Durchführung über alle Bauphasen hinweg überwache. Darüber hinaus seien
nach der DIN 276 Kostenabweichungen von 15 % im Kostenrahmen. Als Beispiele für
Bauvorhaben, welche im Kostenrahmen geblieben sind, seien zu nennen der Umbau
und die Erweiterung der von-Galen-Schule sowie der Albert-Schweitzer-Realschule,
die Pumptrackanlage, der Neubau des Franziskus-Parkhauses, die Sanierung der
Steinfelder Straße und der Keetstraße sowie die Umgestaltung des Vorplatzes der
Ketteler-Schule. Die Kostensteigerungen bei den anderen Bauvorhaben seien auf
die Corona-Pandemie, die Energiekriese, die Inflation, den Ukraine-Krieg sowie
den Rohstoffmangel, also externer Faktoren, zurückzuführen.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass in den
Medien Kostensteigerungen bei vielen öffentlichen Baumaßnahmen feststellbar und
nicht alle Komplikationen voraussehbar seien. Es könnten jedoch die Risiken
abgemildert werden. Bei den Außenanlagen der Feuerwehr Brockdorf hätte es
beispielsweise hohe Kostensteigerungen gegeben, die nicht im Vorfeld mit den
Ratsmitgliedern kommuniziert wurden. Dies hätte durch ein
Bauinvestitionscontrolling mit einer detaillierten Vorplanung und umfangreichen
Informationen an die Ratsmitglieder vermieden werden können. Die Ausführungen
und Erläuterungen zu dem Antrag seien plausibel. Die UBG-Fraktion schlage vor,
die Finalisierung in einem gemeinsamen Arbeitskreis zu erarbeiten. Der
Änderungsantrag der CDU-Fraktion greife zu kurz und beinhalte keine
Präventivmaßnahmen. Das Bauinvestitionscontrolling sei für die
Entscheidungsfindung hilfreich.
Ein anderes Ratsmitglied teilt mit, dass es
zwar bei einigen Projekten zu Verzögerungen und Preissteigerungen gekommen sei,
dies jedoch nicht für alle städtischen Bauvorhaben gelte und die Gründe dafür
vielfältig seien. Durch ein Bauinvestitionscontrolling hätten die
Kostensteigerungen nicht verhindert werden können, sondern dadurch wären nur
Mehrkosten entstanden. Die CDU-Fraktion setze auf eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit der Verwaltung und habe aus diesem Grund den Änderungsantrag
gestellt.
Es weiteres Ratsmitglied weist auf den
Ratsbeschluss vom 13.12.2017 hin, wonach es bei einer Bausumme von 1 Mio. €
einen Wirtschaftlichkeitsvergleich benötige. Seitdem seien die nach § 12
KomHKVO geforderten Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen ab 1 Mio.
€ oder die Folgekostenberechnungen bei Investitionen unter 1 Mio. € nicht
durchgeführt worden.
Hierzu wird verwaltungsseitig angemerkt,
dass diesbezüglich noch Handlungsbedarf bestehe und dies bei der Prüfung über
eine Personalaufstockung berücksichtigt werden könne.
Ein Ratsmitglied erklärt, dass ein
Bauinvestitionscontrolling präventive Wirkung habe. Laufende Informationen zu
einem Bauvorhaben seien nicht ausreichend. Bezüglich der Gertrudenschule hätte
jedoch auch ein präventiver Ansatz nicht viel gebracht. Auch bei dem Neubau des
Hallenbades sei die Beauftragung eines Projektmanagements ausreichend. Trotzdem
sei der Antrag der SPD-Fraktion ein guter Ansatz. Es sei fraglich, in welchem
Verhältnis die Kosten der Einführung eines Bauinvestitionscontrollings zum
tatsächlichen Nutzen stehen würde.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Vorstellung von Projekten im Fachausschuss um erste
Entwürfe handele, die noch nicht endgültig seien. Bezüglich des Nutzens eines
Bauinvestitionscontrollings komme es darauf an, ob es nur um eine Aufbereitung
der Zahlen gehe oder noch weitere Aufgaben angedacht seien.
Ein Ratsmitglied führt aus, dass ein
Controlling weitergehender als eine Kontrolle sei. Es gehe bei dem
Bauinvestitionscontrolling um eine detaillierte Grundlagenermittlung, welche
beispielsweise die Entscheidungsfindung über den Neubau oder die Sanierung der
Gertrudenschule erleichtert hätte. Solche Entscheidungen bedürften einer
soliden Grundlagenermittlung, um der finanzpolitischen Verantwortung gerecht zu
werden. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion sei nicht sinnvoll, da damit die
Kostenentwicklungen nicht in den Griff bekommen werden könne. Auch der
Landesrechnungshof empfehle die Einführung eines Bauinvestitionscontrollings.
Um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten, plädiere
die SPD-Fraktion für die Zustimmung zum Antrag.
Seitens eines weiteren Ratsmitglieds wird
erläutert, dass der Antrag der SPD-Fraktion keine genaue Umsetzung des
Bauinvestitionscontrollings aufzeige. Das generelle Problem liege in der
Struktur öffentlicher Bauvorhaben, die an bürokratische Vorgänge und das
Vergaberecht gebunden sei. Es sei daher ein guter Ansatz, die Kosten genauer zu
verfolgen. Im Antrag der SPD-Fraktion würden keine konkreten Beispiele genannt
werden, welche Vorteile ein Bauinvestitionscontrolling bei bestimmten
Bauvorhaben gehabt hätte. Daher werde für die Annahme des Änderungsantrags der
CDU-Fraktion plädiert.
Ein Ratsmitglied fügt den bisherigen
Ausführungen zum Bauinvestitionscontrolling hinzu, dass dieses um den Aspekt
der Klimafolgenanpassungen ergänzt werden müsse. Es stellt die Idee in den
Raum, dass die SPD-Fraktion den Antrag zurückziehen solle, um diesen auf ein
Controlling der Klimafolgenanpassung zu erweitern.
Ein Ratsmitglied hält den Ansatz des Antrags
der SPD-Fraktion für nachvollziehbar. Jedoch führe die Einführung eines
Bauinvestitionscontrollings zu mehr Bürokratie, ohne dass die Auswirkungen
spürbar seien.
Dem widerspricht ein Ratsmitglied und merkt
an, dass ein Bauinvestitionscontrolling Kostensteigerungen nicht verhindern,
sondern die Folgen abmildern solle. Die UBG-Fraktion halte den Antrag für
sinnvoll.
Bei dem Geschäftsordnungsantrag auf
namentliche Abstimmung über den ersten Beschluss wird die erforderliche
1/3-Mehrheit erreicht.
Es wird zunächst über den Ursprungsantrag
abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadt Lohne führt ein
Bauinvestitionscontrolling bei der Planung und Durchführung von
Investitionsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 250.000 € ein.
Ja-Stimmen:
Andreas Pund, Eckhard
Knospe, Evren Demirkol, Stefan Thierbach, Jürgen Tönnies, Peter Willenborg,
Manuela Deux, Torsten Mennewisch, Dr. Lutz Neubauer, Christian Fischer,
Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch, Moritz Ovelgönne
Nein-Stimmen: Brigitte Theilen, Christian Meyer,
Clemens-August Röchte, Elsbeth Schlärmann, Fabio Maier, Frank Rottinghaus,
Henrike Theilen, Margarete Godde, Norbert Hinzke, Paul Sandmann, Stefanie
Kröger, Thomas Schlarmann, Tobias Hermesch, Walter Sieveke, Norbert Bockstette,
Dr. Henrike Voet
Enthaltungen: Konrad Rohe
mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 16,
Enthaltungen: 1
Sodann wird über den Änderungsantrag
abgestimmt. Bei der Beschlussfassung ist Jürgen Tönnies nicht anwesend.