Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne unterstützt den Verein Bühnentalente e.V. im Hinblick auf die Erstellung des geplanten Virtuellen Musicals Vol. 2 finanziell, und zwar in Form eines zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsdarlehens in Höhe von 160.000 €. Voraussetzung ist ein ausreichender positiver LEADER-Förderbescheid des ArL Weser-Ems.

 


Sachverhalt:

 

Der gemeinnützige Lohner Verein Bühnentalente e.V. ist seit mehreren Jahren fester und wichtiger Teil der Lohner Kulturszene. Neben den von ihm mehrfach veranstalteten TalentEvents (im Herbst 2023 wieder im LOHNEUM) betreibt er seit 2021 die Kleinkunstbühne „Chaméleon“ in der Bahnhofstraße 7. Sie bietet Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler aus Lohne und der Region und findet in der Öffentlichkeit wie auch in der lokalen Presse sehr positive Resonanz. Die Örtlichkeit wurde durch die Stadt Lohne angemietet und an den Verein untervermietet, das Projekt wird durch Landesmittel aus dem Förderprogramm „Zukunftsräume“ wesentlich mitfinanziert. 1. Vorsitzender des Vereins ist Vincent Kaufmann, 2. Vorsitzender Werner Fangmann.

 

Ein weiteres wichtiges und öffentlich wahrnehmbares Standbein der Vereinsarbeit war das 2021 an den Start gegangene Virtuelle Musical. Hier wurde ein bisher einmaliges 3D-VirtualReality-Erlebnis geschaffen, das seitdem vor allem im Chaméleon aufgeführt wird. Die Aufnahmen erfolgten an verschiedenen Stellen in Lohne, aber auch in Dinklage, Damme und Vechta.

 

Der Verein beabsichtigt nunmehr, ein zweites Virtuelles Musical zu schaffen. Dafür werden 10 verschiedene Musicalsongs an unterschiedlichen Orten im Landkreis Vechta und Umgebung inszeniert und mit einer 360-Grad-Kamera aufgenommen. Mit den Erfahrungen aus dem ersten Musical wird hier noch eine weitere Verbesserung angestrebt. Viele zusätzliche Elemente stellen technische Innovationen dar.

 

Der überwiegende Teil der Finanzierung soll über das Förderprogramm „LEADER“ eingeworben werden. In der Sitzung am 11.05.2023 hat die Lokale Leader-Arbeitsgemeinschaft der Förderung des Projektes zugestimmt, so dass der Förderantrag beim ArL Weser-Ems über mehr als 150 Tsd. Euro (90 % der in der Bewerbung zum Förderantrag genannten förderfähigen Kosten) nunmehr gestellt werden kann. Insgesamt geht der Verein in einer Kostenübersicht für die Projektlaufzeit bis Mitte 2025 von LEADER-förderfähigen Ausgaben in Höhe von 183 Tsd. Euro aus.

Die Ausgaben umfassen das nötige technische Equipment sowie Personalkosten und weitere Nebenkosten (Werbung). Die Personalkosten beziehen sich auf die Erstellung und die spätere Betreuung für das Musical, insbesondere durch die Einstellung eines Technischen Leiters (auf das Virtuelle Musical entfallen anteilig 20 Stunden) sowie eines FSJ-Leistenden.

 

Allerdings wird die Landesförderung in größerem Umfang erst zum Projektende fließen. Selbst bei einem Zwischenverwendungsnachweis für einen teilweisen Mittelabruf im Sommer 2024 muss der Verein insoweit in Vorleistung treten und die Liquidität bis dahin sichern. Hierfür bittet der Verein die Stadt Lohne um eine vorübergehende finanzielle Unterstützung, da er diese Liquidität nicht besitzt.

 

Konkret beantragt der Verein als Zwischenfinanzierung einen rückzahlbaren Zuschuss bzw. ein Überbrückungs-Darlehen der Stadt Lohne.

Das Projekt wird laut Angaben des Vereins nur dann durchgeführt, wenn es einen positiven Bewilligungsbescheid des ArL gibt, so dass diese Gelder der Stadt Lohne als Sicherheit dienen sollen. Der Vereinsvorsitzende sieht nach eigenen Angaben aufgrund seiner bisherigen Erfahrung mit verschiedenen Fördermittel-Programmen nur ein minimales Risiko, dass die Projektgelder aufgrund von fahrlässigen Verfahrensfehlern nicht ausgezahlt werden.

Bei einem positiven Bewilligungsbescheid würden die städtischen Mittel spätestens im Sommer/Herbst 2025 vollständig zurückgezahlt werden (ggfls. teilweise früher).

Durch die Leader-Förderung und die Liquiditätshilfe der Stadt könne die Produktion sofort starten und eine Premiere im nächsten Jahr möglich werden. Dadurch würde erneut eine Produktion auf professionellem Niveau mit ehrenamtlich Tätigen aus Lohne und Umgebung umgesetzt werden.

 

Unabhängig davon fragt der Verein nach einer zusätzlichen Unterstützung des Vereins in Höhe von 10.000 € (zur Aufstockung der Eigenmittel), der nicht zurückgezahlt werden muss. Projektstandort und Team kommen überwiegend aus Lohne, sodass dieses Projekt auch ein Aushängeschild für die Stadt werden könne.

Der Verein sieht insbesondere für die Stadt Lohne und die hier betriebene Kleinkunstbühne weitere positive Ausstrahlungen. Die ersten 100 Aufführungen des Virtuellen Musicals 2 sollen garantiert in Lohne stattfinden, so dass die mediale Aufmerksamkeit Lohnes und seiner Kulturszene wird. 

Aus Sicht der Verwaltung ist sowohl das Einräumen eines (zinslosen) Überbrückungsdarlehens als auch die Benennung als rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 160.000 € denkbar, die in Raten ausbezahlt werden können.

Alternativ kann überlegt werden, den Verein auf ein reguläres Bankdarlehen zu verweisen und die hier anfallenden Kreditzinsen zu bezuschussen. Dieser Weg wäre für die Stadt Lohne teurer, und es ist nicht auszuschließen, dass Kreditinstitute bei einer Kreditvergabe eine Absicherung durch eine Bürgschaft der Stadt Lohne erwarten würden.

 

Auch ein allgemeiner Zuschuss an die Kultureinrichtung ist möglich.

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor. Dabei wird mitgeteilt, dass der Verein von der Bank ein Kreditangebot mit einem Zinssatz von 4,5 % erhalten habe.

 

Verwaltungsseitig wird erklärt, dass sich bei der Höhe des Zinssatzes und der damit verbundenen Kosten die Frage stelle, ob stattdessen ein Zuschuss in Form eines zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsdarlehens gewährt werden solle.

 

Ein Ratsmitglied spricht sich für die Förderung des Projektes aus, da das finanzielle Risiko relativ gering und die Kleinkunstbühne einen wichtigen kulturellen Beitrag leiste und zur Belebung der Innenstadt beitrage.

 

Den Ausführungen wird von einem weiteren Ratsmitglied zugestimmt.

 

Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds wird verwaltungsseitig erläutert, dass sowohl Vereine als auch Kommunen Anträge an LEADER stellen können. Vereine müssten dabei 10 % der Kosten des Projektes als Eigenanteil leisten. Eine Bezuschussung durch die Kommune sei keine Voraussetzung für die Förderung durch LEADER.