Beschluss:
Die Stadt Lohne
unterstützt den Verein Bühnentalente e.V. im Hinblick auf die Erstellung des
geplanten Virtuellen Musicals Vol. 2 finanziell, und zwar in Form eines
zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsdarlehens in Höhe von 160.000 €.
Voraussetzung ist ein ausreichender positiver LEADER-Förderbescheid des ArL
Weser-Ems.
Sachverhalt:
Der gemeinnützige
Lohner Verein Bühnentalente e.V. ist seit mehreren Jahren fester und wichtiger
Teil der Lohner Kulturszene. Neben den von ihm mehrfach veranstalteten
TalentEvents (im Herbst 2023 wieder im LOHNEUM) betreibt er seit 2021 die
Kleinkunstbühne „Chaméleon“ in der Bahnhofstraße 7. Sie bietet
Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler aus Lohne und der Region
und findet in der Öffentlichkeit wie auch in der lokalen Presse sehr positive
Resonanz. Die Örtlichkeit wurde durch die Stadt Lohne angemietet und an den
Verein untervermietet, das Projekt wird durch Landesmittel aus dem
Förderprogramm „Zukunftsräume“ wesentlich mitfinanziert. 1. Vorsitzender des Vereins
ist Vincent Kaufmann, 2. Vorsitzender Werner Fangmann.
Ein weiteres
wichtiges und öffentlich wahrnehmbares Standbein der Vereinsarbeit war das 2021
an den Start gegangene Virtuelle Musical. Hier wurde ein bisher einmaliges
3D-VirtualReality-Erlebnis geschaffen, das seitdem vor allem im Chaméleon
aufgeführt wird. Die Aufnahmen erfolgten an verschiedenen Stellen in Lohne,
aber auch in Dinklage, Damme und Vechta.
Der Verein
beabsichtigt nunmehr, ein zweites Virtuelles Musical zu schaffen. Dafür werden
10 verschiedene Musicalsongs an unterschiedlichen Orten im Landkreis Vechta und
Umgebung inszeniert und mit einer 360-Grad-Kamera aufgenommen. Mit den
Erfahrungen aus dem ersten Musical wird hier noch eine weitere Verbesserung
angestrebt. Viele zusätzliche Elemente stellen technische Innovationen dar.
Der überwiegende
Teil der Finanzierung soll über das Förderprogramm „LEADER“ eingeworben werden.
In der Sitzung am 11.05.2023 hat die Lokale Leader-Arbeitsgemeinschaft der
Förderung des Projektes zugestimmt, so dass der Förderantrag beim ArL Weser-Ems
über mehr als 150 Tsd. Euro (90 % der in der Bewerbung zum Förderantrag
genannten förderfähigen Kosten) nunmehr gestellt werden kann. Insgesamt geht
der Verein in einer Kostenübersicht für die Projektlaufzeit bis Mitte 2025 von
LEADER-förderfähigen Ausgaben in Höhe von 183 Tsd. Euro aus.
Die Ausgaben
umfassen das nötige technische Equipment sowie Personalkosten und weitere
Nebenkosten (Werbung).
Die Personalkosten beziehen sich auf die Erstellung und die spätere Betreuung
für das Musical, insbesondere durch die Einstellung eines Technischen Leiters (auf
das Virtuelle Musical entfallen anteilig 20 Stunden) sowie eines
FSJ-Leistenden.
Allerdings wird die
Landesförderung in größerem Umfang erst zum Projektende fließen. Selbst bei
einem Zwischenverwendungsnachweis für einen teilweisen Mittelabruf im Sommer
2024 muss der Verein insoweit in Vorleistung treten und die Liquidität bis
dahin sichern. Hierfür bittet der Verein die Stadt Lohne um eine vorübergehende
finanzielle Unterstützung, da er diese Liquidität nicht besitzt.
Konkret beantragt
der Verein als Zwischenfinanzierung einen rückzahlbaren Zuschuss bzw. ein
Überbrückungs-Darlehen der Stadt Lohne.
Das Projekt wird
laut Angaben des Vereins nur dann durchgeführt, wenn es einen positiven
Bewilligungsbescheid des ArL gibt, so dass diese Gelder der Stadt Lohne als
Sicherheit dienen sollen. Der Vereinsvorsitzende sieht nach eigenen Angaben
aufgrund seiner bisherigen Erfahrung mit verschiedenen Fördermittel-Programmen nur
ein minimales Risiko, dass die Projektgelder aufgrund von fahrlässigen Verfahrensfehlern
nicht ausgezahlt werden.
Bei einem positiven
Bewilligungsbescheid würden die städtischen Mittel spätestens im Sommer/Herbst
2025 vollständig zurückgezahlt werden (ggfls. teilweise früher).
Durch die Leader-Förderung
und die Liquiditätshilfe der Stadt könne die Produktion sofort starten und eine
Premiere im nächsten Jahr möglich werden. Dadurch würde erneut eine Produktion
auf professionellem Niveau mit ehrenamtlich Tätigen aus Lohne und Umgebung
umgesetzt werden.
Unabhängig davon
fragt der Verein nach einer zusätzlichen Unterstützung des Vereins in Höhe von
10.000 € (zur Aufstockung der Eigenmittel), der nicht zurückgezahlt werden
muss. Projektstandort und Team kommen überwiegend aus Lohne, sodass dieses
Projekt auch ein Aushängeschild für die Stadt werden könne.
Der Verein sieht
insbesondere für die Stadt Lohne und die hier betriebene Kleinkunstbühne
weitere positive Ausstrahlungen. Die ersten 100 Aufführungen des Virtuellen
Musicals 2 sollen garantiert in Lohne stattfinden, so dass die mediale
Aufmerksamkeit Lohnes und seiner Kulturszene wird.
Aus Sicht der
Verwaltung ist sowohl das Einräumen eines (zinslosen) Überbrückungsdarlehens
als auch die Benennung als rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 160.000 €
denkbar, die in Raten ausbezahlt werden können.
Alternativ kann
überlegt werden, den Verein auf ein reguläres Bankdarlehen zu verweisen und die
hier anfallenden Kreditzinsen zu bezuschussen. Dieser Weg wäre für die Stadt
Lohne teurer, und es ist nicht auszuschließen, dass Kreditinstitute bei einer
Kreditvergabe eine Absicherung durch eine Bürgschaft der Stadt Lohne erwarten
würden.
Auch ein
allgemeiner Zuschuss an die Kultureinrichtung ist möglich.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt und die
Ergebnisse der Vorberatung vor. Dabei wird mitgeteilt, dass der Verein von der
Bank ein Kreditangebot mit einem Zinssatz von 4,5 % erhalten habe.
Verwaltungsseitig wird erklärt, dass sich bei der Höhe des Zinssatzes und der damit verbundenen Kosten die Frage stelle, ob stattdessen ein Zuschuss in Form eines zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsdarlehens gewährt werden solle.
Ein Ratsmitglied spricht sich für die Förderung des Projektes aus, da das finanzielle Risiko relativ gering und die Kleinkunstbühne einen wichtigen kulturellen Beitrag leiste und zur Belebung der Innenstadt beitrage.
Den Ausführungen wird von einem weiteren Ratsmitglied zugestimmt.
Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds wird verwaltungsseitig erläutert, dass sowohl Vereine als auch Kommunen Anträge an LEADER stellen können. Vereine müssten dabei 10 % der Kosten des Projektes als Eigenanteil leisten. Eine Bezuschussung durch die Kommune sei keine Voraussetzung für die Förderung durch LEADER.