Sitzung: 28.06.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 23/014/2023
Beschluss:
Die Stadt Lohne veräußert an den Einzelhändler und Investor eine ca. 1.366 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 47/19 der Flur 25. Gleichzeitig erwirbt die Stadt Lohne eine ca. 114 m² große Teilfläche als spätere Verkehrsfläche aus dem Flurstück 45/3 der Flur 25.
Für die Mehrfläche zur Größe von ca. 1.252 m² wird ein Kaufpreis in Höhe von 160 €/m², somit insgesamt 200.320 € festgelegt.
Sachverhalt:
Ein örtlicher Einzelhändler
(Unterhaltungselektronik) im Bereich Ecke Keetstraße / Vechtaer Straße möchte
sein Betriebsgebäude erweitern, um u.a. zukünftig die Zentrale eines
Rettungsdienstes aufzunehmen. Einzige Möglichkeit ist die Erweiterung in eine
nördlich angrenzende städtische Kompensationsfläche.
Die hierfür erforderliche Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Be-bauungsplanes wurden bereits
beschlossen. Zuletzt wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 für den
Bereich „Südlich Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ am 12.05.2023 - im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - bekanntgemacht.
Der Bebauungsplanentwurf weist eine
zusätzliche Baufläche zur Größe von ca. 1.366 m² aus, die von der Stadt Lohne
veräußert werden kann. Ebenso wird auf dem jetzigen Betriebsgrundstück des
Einzelhändlers parallel zur Keetstraße ein ca. 114 m² großer
Grundstücksstreifen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, der später
einmal die Abbiegesituation zur Vechtaer Straße verbessern soll (s. Lageplan).
Dieser Streifen wird an die Stadt Lohne veräußert und mit der
Erweiterungsfläche verrechnet. Bis zur Inanspruchnahme durch die Stadt Lohne
kann der Verkäufer die abgegebene Fläche weiterhin unentgeltlich nutzen.
Für die Kaufpreisfestlegung wird
verwaltungsseitig folgende Berechnung vorgeschlagen:
Der Bodenrichtwert in diesem Gebiet liegt
aktuell bei 220 €/m² (s. Auszug aus der Boden-richtwertkarte). Bei diesem Wert
wird lt. Gutachterausschuss für Grundstückswerte davon ausgegangen, dass es
sich um baureifes Land handelt. Gleichzeitig beinhaltet der Bodenrichtwert
sämtliche Beiträge und Abgaben, wie z. B. die Erschließungsbeiträge, die hier
nicht angefallen sind.
Der Erwerber bzw. Investor hat bereits eine
Kostenübernahmeerklärung für sämtliche mit der Bauleitplanung entstehenden
Kosten (Planung, Genehmigungen, Gutachten etc.) einschließlich der Kosten für
ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgegeben. Diese Kosten müssen mit
insgesamt ca. 50.000 € veranschlagt werden. Allein durch den Wegfall der
Kompensationsfläche entstehen Kosten für den erforderlichen Ausgleich in Höhe
von rund 40.000 €. Umgerechnet ist demnach für die ca. 1.252 m² große zu
veräußernde Mehrfläche der Abzug eines Betrages in Höhe von 40 €/m² als Kosten
für die Baureifmachung vom Bodenrichtwert gerechtfertigt. Als Kosten für
Beiträge und Abgaben kann zusätzlich ein Wert von 20 €/m² abgezogen werden, so
dass sich insgesamt ein Kaufpreis in Höhe von 160 €/m² ergibt. Der Erwerber ist
mit der Kaufpreiskalkulation einverstanden und akzeptiert den Preis.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Sieveke
stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.
Ein Ratsmitglied geht auf den
Bericht der Tagesschau „Hotspot Stadt – Kampf gegen die Hitze“ vom 26.06.2023
ein und stellt heraus, dass durch zu wenig Grünflächen im Stadtgebiet
Hitzeinseln entstehen. Laut dem Bericht gebe es an heißen Tagen
Temperaturunterschiede zwischen Innenstädten und Umland von mehr als 10 °C.
Dagegen müssen in Lohne Maßnahmen ergriffen werden, da im Stadtgebiet bereits
die Grünflächen von Hövemanns Wiesen und dem Küstermeyer-Wald fehlten. Auch der
Klimapark am Stadtrand wäre für das Mikroklima in der Innenstadt nicht
hilfreich. Es gebe gute Gründe gegen einen Verkauf der Flächen. Zum einen
handele es sich bei der Fläche um eine Kompensationsfläche und zum anderen sei
auf der Fläche eine Versickerungsfläche vorhanden, welche in Hinblick auf
Starkregenereignisse wichtig sei. Zusätzlich hätte die Stadt bei einem Verkauf
keinen Einfluss mehr auf die Bäume im rückwärtigen Bereich der Fläche. Die
Zentrale des MHD könne sich auch an einem anderen Standort ansiedeln. Bei der
Fläche handele es sich um eine grüne Oase mit Entwicklungspotential, welche
Bedeutung für das Mikroklima in Lohne habe.
Ein anderes Ratsmitglied
entgegnet, dass es in dem Artikel der Tagesschau um die Stadt Leipzig gehe,
welche aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl nicht mit Lohne verglichen werde
könne. Da das Grundstück unmittelbar an einer Landesstraße liege, sei die
Aussage über eine grüne Oase fraglich. Bezogen auf das Mikroklima und die
innerstädtischen Grünflächen sei bereits stadtplanerisch einiges richtig
gemacht worden. Es gebe Zielkonflikte zwischen einer dichten Bebauung im
Stadtkern und dem Wunsch nach mehr Grünflächen. Der Verkauf der Fläche sei in
diesem Fall sinnvoll, da die zukünftige Nutzung der Gesundheitsvorsorge diene.
Ein weiteres Ratsmitglied betont
die Notwendigkeit, die Fläche als Grün- bzw. Kompensationsfläche zu erhalten.
Jede Grünfläche in der Stadt sei notwendig und erhaltungswürdig für das Klima.
Die Stadt werde klimaempfindlich, wenn noch mehr Grünflächen weggenommen
werden. Der Standort der Fläche an einer Landesstraße sei keine Begründung für
einen Verkauf. Es mangele daran, dass Klimaveränderungen nicht verstanden
werden.
Ein Ratsmitglied stellt die
Bedeutung der Zentrale des MHD für die Stadt heraus und weist daraufhin, dass
die Kompensationsflächen an anderer Stelle neu angelegt werden. In Lohne sei
man bemüht, die Regenwasserentwässerung im Stadtgebiet zu gewährleisten. Daher
werden in den Bebauungsplänen oftmals eine Versickerung des Oberflächenwassers
auf den Grundstücken sowie eine Begrünung der Dachflächen festgesetzt, welche
förderlich für das Mikroklima seien. Die CDU-Fraktion möchte Neues voranbringen
und gleichzeitig Klimaaspekte berücksichtigen.
Hierzu merkt ein Ratsmitglied
an, dass es nicht per se gegen eine Lückenbebauung sei, es für diesen Bereich
jedoch ein Fehler sei.
Verwaltungsseitig wird auf
Nachfrage eines Ratsmitglieds in Hinblick auf einen möglichen Kreuzungsumbau
klargestellt, dass durch den gleichzeitigen Erwerb einer Fläche von ca. 114 m²
und den bereits im Eigentum der Stadt Lohne befindlichen Flächen die Anlegung
einer Rechtsabbiegerspur möglich sei.