Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne veräußert an den Einzelhändler und Investor eine ca. 1.366 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 47/19 der Flur 25. Gleichzeitig erwirbt die Stadt Lohne eine ca. 114 m² große Teilfläche als spätere Verkehrsfläche aus dem Flurstück 45/3 der Flur 25.

 

Für die Mehrfläche zur Größe von ca. 1.252 m² wird ein Kaufpreis in Höhe von 160 €/m², somit insgesamt 200.320 € festgelegt.


Sachverhalt:

 

Ein örtlicher Einzelhändler (Unterhaltungselektronik) im Bereich Ecke Keetstraße / Vechtaer Straße möchte sein Betriebsgebäude erweitern, um u.a. zukünftig die Zentrale eines Rettungsdienstes aufzunehmen. Einzige Möglichkeit ist die Erweiterung in eine nördlich angrenzende städtische Kompensationsfläche.

 

Die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Be-bauungsplanes wurden bereits beschlossen. Zuletzt wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich „Südlich Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ am 12.05.2023 - im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - bekanntgemacht.

 

Der Bebauungsplanentwurf weist eine zusätzliche Baufläche zur Größe von ca. 1.366 m² aus, die von der Stadt Lohne veräußert werden kann. Ebenso wird auf dem jetzigen Betriebsgrundstück des Einzelhändlers parallel zur Keetstraße ein ca. 114 m² großer Grundstücksstreifen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, der später einmal die Abbiegesituation zur Vechtaer Straße verbessern soll (s. Lageplan). Dieser Streifen wird an die Stadt Lohne veräußert und mit der Erweiterungsfläche verrechnet. Bis zur Inanspruchnahme durch die Stadt Lohne kann der Verkäufer die abgegebene Fläche weiterhin unentgeltlich nutzen.

 

Für die Kaufpreisfestlegung wird verwaltungsseitig folgende Berechnung vorgeschlagen:

 

Der Bodenrichtwert in diesem Gebiet liegt aktuell bei 220 €/m² (s. Auszug aus der Boden-richtwertkarte). Bei diesem Wert wird lt. Gutachterausschuss für Grundstückswerte davon ausgegangen, dass es sich um baureifes Land handelt. Gleichzeitig beinhaltet der Bodenrichtwert sämtliche Beiträge und Abgaben, wie z. B. die Erschließungsbeiträge, die hier nicht angefallen sind.

 

Der Erwerber bzw. Investor hat bereits eine Kostenübernahmeerklärung für sämtliche mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten (Planung, Genehmigungen, Gutachten etc.) einschließlich der Kosten für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgegeben. Diese Kosten müssen mit insgesamt ca. 50.000 € veranschlagt werden. Allein durch den Wegfall der Kompensationsfläche entstehen Kosten für den erforderlichen Ausgleich in Höhe von rund 40.000 €. Umgerechnet ist demnach für die ca. 1.252 m² große zu veräußernde Mehrfläche der Abzug eines Betrages in Höhe von 40 €/m² als Kosten für die Baureifmachung vom Bodenrichtwert gerechtfertigt. Als Kosten für Beiträge und Abgaben kann zusätzlich ein Wert von 20 €/m² abgezogen werden, so dass sich insgesamt ein Kaufpreis in Höhe von 160 €/m² ergibt. Der Erwerber ist mit der Kaufpreiskalkulation einverstanden und akzeptiert den Preis.

 

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.

 

Ein Ratsmitglied geht auf den Bericht der Tagesschau „Hotspot Stadt – Kampf gegen die Hitze“ vom 26.06.2023 ein und stellt heraus, dass durch zu wenig Grünflächen im Stadtgebiet Hitzeinseln entstehen. Laut dem Bericht gebe es an heißen Tagen Temperaturunterschiede zwischen Innenstädten und Umland von mehr als 10 °C. Dagegen müssen in Lohne Maßnahmen ergriffen werden, da im Stadtgebiet bereits die Grünflächen von Hövemanns Wiesen und dem Küstermeyer-Wald fehlten. Auch der Klimapark am Stadtrand wäre für das Mikroklima in der Innenstadt nicht hilfreich. Es gebe gute Gründe gegen einen Verkauf der Flächen. Zum einen handele es sich bei der Fläche um eine Kompensationsfläche und zum anderen sei auf der Fläche eine Versickerungsfläche vorhanden, welche in Hinblick auf Starkregenereignisse wichtig sei. Zusätzlich hätte die Stadt bei einem Verkauf keinen Einfluss mehr auf die Bäume im rückwärtigen Bereich der Fläche. Die Zentrale des MHD könne sich auch an einem anderen Standort ansiedeln. Bei der Fläche handele es sich um eine grüne Oase mit Entwicklungspotential, welche Bedeutung für das Mikroklima in Lohne habe.

 

Ein anderes Ratsmitglied entgegnet, dass es in dem Artikel der Tagesschau um die Stadt Leipzig gehe, welche aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl nicht mit Lohne verglichen werde könne. Da das Grundstück unmittelbar an einer Landesstraße liege, sei die Aussage über eine grüne Oase fraglich. Bezogen auf das Mikroklima und die innerstädtischen Grünflächen sei bereits stadtplanerisch einiges richtig gemacht worden. Es gebe Zielkonflikte zwischen einer dichten Bebauung im Stadtkern und dem Wunsch nach mehr Grünflächen. Der Verkauf der Fläche sei in diesem Fall sinnvoll, da die zukünftige Nutzung der Gesundheitsvorsorge diene.

 

Ein weiteres Ratsmitglied betont die Notwendigkeit, die Fläche als Grün- bzw. Kompensationsfläche zu erhalten. Jede Grünfläche in der Stadt sei notwendig und erhaltungswürdig für das Klima. Die Stadt werde klimaempfindlich, wenn noch mehr Grünflächen weggenommen werden. Der Standort der Fläche an einer Landesstraße sei keine Begründung für einen Verkauf. Es mangele daran, dass Klimaveränderungen nicht verstanden werden.

 

Ein Ratsmitglied stellt die Bedeutung der Zentrale des MHD für die Stadt heraus und weist daraufhin, dass die Kompensationsflächen an anderer Stelle neu angelegt werden. In Lohne sei man bemüht, die Regenwasserentwässerung im Stadtgebiet zu gewährleisten. Daher werden in den Bebauungsplänen oftmals eine Versickerung des Oberflächenwassers auf den Grundstücken sowie eine Begrünung der Dachflächen festgesetzt, welche förderlich für das Mikroklima seien. Die CDU-Fraktion möchte Neues voranbringen und gleichzeitig Klimaaspekte berücksichtigen.

 

Hierzu merkt ein Ratsmitglied an, dass es nicht per se gegen eine Lückenbebauung sei, es für diesen Bereich jedoch ein Fehler sei.

 

Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage eines Ratsmitglieds in Hinblick auf einen möglichen Kreuzungsumbau klargestellt, dass durch den gleichzeitigen Erwerb einer Fläche von ca. 114 m² und den bereits im Eigentum der Stadt Lohne befindlichen Flächen die Anlegung einer Rechtsabbiegerspur möglich sei.