Sitzung: 13.06.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Die Anfrage des Wahlbündnisses BI ProWald ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
- Wer führte
die Mäharbeiten durch?
Die Mäharbeiten wurden durch ein
beauftragtes Unternehmen durchgeführt.
- Was ist der
Grund für die fehlerhafte Durchführung der Mäharbeiten?
Die ausführende Firma hat sich
um vier Wochen im Datum versehen. Für diese Straße wurde das geänderte
Mähkonzept noch nicht im LV übernommen. Die Neuausschreibung erfolgt im
Frühjahr 2024.
- Wie und wann
erfolgt der zweite Mähgang?
Im Herbst 2023 einseitig. In 2024
im Frühjahr beidseitig 50 cm, im Herbst dann wieder einseitig (andere Seite).
- Sind
Entschädigungsansprüche vorgesehen, falls die Mäharbeiten extern
durchgeführt
wurden, aber nicht nach Vereinbarung erfolgten?
Nein.
Ergänzend wurde von der Verwaltung
mitgeteilt, dass mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.04.2021 ein
geänderter Mähablauf für die ca. 150 km Wegeseitenränder im Außenbereich der
Stadt Lohne umgesetzt werden sollte.
Dieser geänderte Mähablauf wurde von der
Tiefbauabteilung ausgearbeitet, der Politik vorgestellt und beschlossen.
Die Arbeiten wurden in der Vergangenheit
entsprechend des Beschlusses durchgeführt.
Der Südring ist nicht Teil der Beauftragung
zum Mähen der Wegeseitenränder, sondern wird über einen weiteren Auftrag (Grünflächenpflege
2022-2024) mit einem anderen Auftragnehmer durchgeführt.
Hier ist tatsächlich der LV-Text noch nicht
angepasst worden. Dies wird in der nächsten Ausschreibung (Anfang 2024)
geändert. Der Zeitpunkt des Mähens ist für Ende Juni vorgesehen. Leider hat die
ausführende Firma sich in diesem Jahr um einen Monat versehen und hat bereits
Ende Mai die Arbeiten durchgeführt.
Im nächsten Jahr soll auch der Bereich am
Südring, wie auch die anderen 150 km Wegeseitenränder entsprechend dem
VA-Beschluss gemäht werden, um so einen wichtigen und sinnvollen Beitrag zum
Schutz von Insekten und Bodenbrütern zu leisten.
Auf entsprechende Nachfrage teilte die Verwaltung nochmals mit, dass die verfrühten Mäharbeiten von der beauftragten Firma versehentlich durchgeführt wurden.