Die Anfrage des Wahlbündnisses BI ProWald ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

  1. Wer führte die Mäharbeiten durch?

Die Mäharbeiten wurden durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt.

 

  1. Was ist der Grund für die fehlerhafte Durchführung der Mäharbeiten?

Die ausführende Firma hat sich um vier Wochen im Datum versehen. Für diese Straße wurde das geänderte Mähkonzept noch nicht im LV übernommen. Die Neuausschreibung erfolgt im Frühjahr 2024.

 

  1. Wie und wann erfolgt der zweite Mähgang?

Im Herbst 2023 einseitig. In 2024 im Frühjahr beidseitig 50 cm, im Herbst dann wieder einseitig (andere Seite).

 

  1. Sind Entschädigungsansprüche vorgesehen, falls die Mäharbeiten extern

durchgeführt wurden, aber nicht nach Vereinbarung erfolgten?

Nein.

 

 

Ergänzend wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.04.2021 ein geänderter Mähablauf für die ca. 150 km Wegeseitenränder im Außenbereich der Stadt Lohne umgesetzt werden sollte.

Dieser geänderte Mähablauf wurde von der Tiefbauabteilung ausgearbeitet, der Politik vorgestellt und beschlossen.

Die Arbeiten wurden in der Vergangenheit entsprechend des Beschlusses durchgeführt.

 

Der Südring ist nicht Teil der Beauftragung zum Mähen der Wegeseitenränder, sondern wird über einen weiteren Auftrag (Grünflächenpflege 2022-2024) mit einem anderen Auftragnehmer durchgeführt.

Hier ist tatsächlich der LV-Text noch nicht angepasst worden. Dies wird in der nächsten Ausschreibung (Anfang 2024) geändert. Der Zeitpunkt des Mähens ist für Ende Juni vorgesehen. Leider hat die ausführende Firma sich in diesem Jahr um einen Monat versehen und hat bereits Ende Mai die Arbeiten durchgeführt.

 

Im nächsten Jahr soll auch der Bereich am Südring, wie auch die anderen 150 km Wegeseitenränder entsprechend dem VA-Beschluss gemäht werden, um so einen wichtigen und sinnvollen Beitrag zum Schutz von Insekten und Bodenbrütern zu leisten.

 

Auf entsprechende Nachfrage teilte die Verwaltung nochmals mit, dass die verfrühten Mäharbeiten von der beauftragten Firma versehentlich durchgeführt wurden.