Sitzung: 28.06.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5
Vorlage: 6/008/2023
Beschluss:
Mit der Angelegenheit wird sich nicht befasst.
Sachverhalt:
Die Fraktion BI Pro Wald beantragt die
Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes für die Stadt Lohne. Dabei soll
auf das Klimafolgeanpassungskonzept des Landkreises Vechta zurückgegriffen
werden.
Das Klimafolgeanpassungskonzept des LK
Vechta wird erstmals am 20.06.2023 in der Sitzung des Bau-, Struktur- und
Umweltausschusses des Landkreises Vechta vorgestellt. Nach Rücksprache mit dem
Landkreis Vechta ist geplant, das Konzept zur Beratung zunächst in die
Fraktionen zu übergeben, um nach der Sommerpause im Ausschuss des Bau-,
Struktur- und Umweltausschuss des Landkreises Vechta erneut darüber zu beraten
und zu entscheiden.
Der Konzeptentwurf liegt der Verwaltung der
Stadt Lohne zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
Beratungsverlauf:
Bei der Vorstellung des Antrags durch ein
Ratsmitglied der Fraktion BI ProWald wird herausgestellt, dass der Landkreis
Vechta derzeit ein Klimafolgenanpassungskonzept erarbeite und dieses als
Grundlage für ein Konzept für die Stadt Lohne genutzt werden könne. Es gehe
darum, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung zu
verweisen, damit dort eine Beratung erfolgen könne. Es sei kein Argument, dass
das Klimafolgenanpassungskonzept des Landkreises Vechta noch nicht beschlossen
sei, da dieses nach der Sommerpause erfolgen werde. Das Klimaschutzkonzept der
Stadt Lohne sei bereits überholt und die Ziele werden nicht erreicht. Es gebe
Überschneidungen zwischen Klimaschutz, welcher global sei, und Klimafolgen,
welche regional seien. Das Konzept des Landkreises Vechta sei auf die einzelnen
Kommunen übertragbar. Daher solle an den Landkreis Vechta herangetreten werden,
um auf deren Klimafolgenanpassungskonzept zurückzugreifen.
Ein Ratsmitglied beantragt im Namen der
UBG-Fraktion die Zurückstellung des Antrags, da das
Klimafolgenanpassungskonzept noch nicht beschlossen sei und daher die Beratung
und Beschlussfassung des Landkreises Vechta abgewartet werden solle. Es mache
keinen Sinn, nochmals über ein Verbot von Schottergärten zu diskutieren. Der
damalige Antrag hierüber sei abgelehnt worden.
Ein Ratsmitglied stellt einen
Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung. Es führt aus, dass bei der
Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes des Landkreises Vechta viele
verschiedene Akteure beteiligt waren und in dem Konzept zwölf Handlungsfelder
mit entsprechenden Maßnahmen aufgeführt seien. Es mache daher wenig Sinn, für
die Stadt Lohne ein eigenes Konzept zu erarbeiten. Es solle der Empfehlung des
Konzeptes des Landkreises gefolgt werden, indem ein Umsetzungsplan für das
Konzept erarbeitet werde. Eine Beratung über den Antrag führe lediglich zu
einer erneuten Beratung über ein Verbot von Schottergärten.
Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass
anhand der zuvor vorgetragenen Informationen über das Klimafolgenanpassungskonzept
des Landkreises Vechta, welches der Verwaltung noch nicht vorliege,
Umsetzungsmaßnahmen sinnvoller seien als die Erarbeitung eines eigenen
Konzeptes.
Der Antragsteller führt aus, dass schon in
der Vergangenheit auf die Klimafolgen hingewiesen wurde, um diese bei den
Planungen zu berücksichtigen. Mit dem Antrag solle bezweckt werden, dass auf
das Konzept des Landkreises zurückgegriffen werde. Durch den
Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung würde die dringliche Problematik
weggeschoben werden.
Ein Ratsmitglied entgegnet, dass das Konzept
des Landkreises Vechta noch nicht final beschlossen sei und noch viele Fragen
offenlasse. Es müsse nach Synergieeffekten gesucht werden und es sei eine
Gesamtbetrachtung notwendig. Ein konkreter Umsetzungsplan des
Klimafolgenanpassungskonzeptes sei sinnvoller.
Ratsvorsitzender Bockstette lässt zunächst
über den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung abstimmen.
Beschluss:
Mit der Angelegenheit wird sich nicht
befasst.
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 5