Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5

Beschluss:

 

Mit der Angelegenheit wird sich nicht befasst.


Sachverhalt:

 

Die Fraktion BI Pro Wald beantragt die Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes für die Stadt Lohne. Dabei soll auf das Klimafolgeanpassungskonzept des Landkreises Vechta zurückgegriffen werden.

 

Das Klimafolgeanpassungskonzept des LK Vechta wird erstmals am 20.06.2023 in der Sitzung des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses des Landkreises Vechta vorgestellt. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta ist geplant, das Konzept zur Beratung zunächst in die Fraktionen zu übergeben, um nach der Sommerpause im Ausschuss des Bau-, Struktur- und Umweltausschuss des Landkreises Vechta erneut darüber zu beraten und zu entscheiden.

 

Der Konzeptentwurf liegt der Verwaltung der Stadt Lohne zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

 

Beratungsverlauf:

 

Bei der Vorstellung des Antrags durch ein Ratsmitglied der Fraktion BI ProWald wird herausgestellt, dass der Landkreis Vechta derzeit ein Klimafolgenanpassungskonzept erarbeite und dieses als Grundlage für ein Konzept für die Stadt Lohne genutzt werden könne. Es gehe darum, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung zu verweisen, damit dort eine Beratung erfolgen könne. Es sei kein Argument, dass das Klimafolgenanpassungskonzept des Landkreises Vechta noch nicht beschlossen sei, da dieses nach der Sommerpause erfolgen werde. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Lohne sei bereits überholt und die Ziele werden nicht erreicht. Es gebe Überschneidungen zwischen Klimaschutz, welcher global sei, und Klimafolgen, welche regional seien. Das Konzept des Landkreises Vechta sei auf die einzelnen Kommunen übertragbar. Daher solle an den Landkreis Vechta herangetreten werden, um auf deren Klimafolgenanpassungskonzept zurückzugreifen.

 

Ein Ratsmitglied beantragt im Namen der UBG-Fraktion die Zurückstellung des Antrags, da das Klimafolgenanpassungskonzept noch nicht beschlossen sei und daher die Beratung und Beschlussfassung des Landkreises Vechta abgewartet werden solle. Es mache keinen Sinn, nochmals über ein Verbot von Schottergärten zu diskutieren. Der damalige Antrag hierüber sei abgelehnt worden.

 

Ein Ratsmitglied stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung. Es führt aus, dass bei der Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes des Landkreises Vechta viele verschiedene Akteure beteiligt waren und in dem Konzept zwölf Handlungsfelder mit entsprechenden Maßnahmen aufgeführt seien. Es mache daher wenig Sinn, für die Stadt Lohne ein eigenes Konzept zu erarbeiten. Es solle der Empfehlung des Konzeptes des Landkreises gefolgt werden, indem ein Umsetzungsplan für das Konzept erarbeitet werde. Eine Beratung über den Antrag führe lediglich zu einer erneuten Beratung über ein Verbot von Schottergärten.

 

Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass anhand der zuvor vorgetragenen Informationen über das Klimafolgenanpassungskonzept des Landkreises Vechta, welches der Verwaltung noch nicht vorliege, Umsetzungsmaßnahmen sinnvoller seien als die Erarbeitung eines eigenen Konzeptes.

 

Der Antragsteller führt aus, dass schon in der Vergangenheit auf die Klimafolgen hingewiesen wurde, um diese bei den Planungen zu berücksichtigen. Mit dem Antrag solle bezweckt werden, dass auf das Konzept des Landkreises zurückgegriffen werde. Durch den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung würde die dringliche Problematik weggeschoben werden.

 

Ein Ratsmitglied entgegnet, dass das Konzept des Landkreises Vechta noch nicht final beschlossen sei und noch viele Fragen offenlasse. Es müsse nach Synergieeffekten gesucht werden und es sei eine Gesamtbetrachtung notwendig. Ein konkreter Umsetzungsplan des Klimafolgenanpassungskonzeptes sei sinnvoller.

 

Ratsvorsitzender Bockstette lässt zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung abstimmen.

 

Beschluss:

 

Mit der Angelegenheit wird sich nicht befasst.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 5