Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportverein TuS Blau-Weiß Lohne erhält für den Bau von 3 Beachvolleyballfeldern im Jahr 2011 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 11.000,00 Euro.


Sachverhalt:

 

Die Volleyball – Abteilung des TuS Blau-Weiß Lohne, die nach Angaben des Vereins stark expandiert, bestand Ende des Jahres 2009 aus 123 Mitgliedern mit 1 Erwachsenen- und 7 Kinder- und Jugendmannschaften. Die Hallenstunden reichen für den Trainingsbetrieb nicht aus. Damit insbesondere die Kinder und Jugendlichen ihren Sport ausüben können, plant der Verein auf der städtischen Fläche neben der Sportanlage Adenauerring den Bau einer Beachvolleyballanlage, die offiziellen Spielbetriebsansprüchen genügt.

 

Ursprüngliche Pläne, diese Anlage im Heinz – Dettmer - Stadion bzw. beim Gymnasium unterzubringen, lassen sich nicht realisieren.

 

Es ist beabsichtigt, die westlich von der Sportanlage Adenauerring gelegene Freifläche an den TuS Blau – Weiss Lohne zu verpachten. Die Zuwegung erfolgt über die Sportanlage Adenauerring. Diese Anlage kann auch von anderen Abteilungen (z. B. Handball) mitgenutzt werden.

 

Die Kosten für die 3 Volleyballfelder (Bodenarbeiten, Einzäunung, Drainage, Sand, Netzanlage) betragen lt. Kostenvoranschlag des Vereins rd. 22.000,00 Euro. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Eigenmittel BWL

6.000,00 €

Stadt Lohne

14.000,00 €

Lohner Bürgerstiftung

2.000,00 €

Gesamt

22.000,00 €

 


 

 

Der beantragte Zuschuss liegt im Rahmen des Fördersatzes der Sportförderrichtlinien. Ingesamt trägt die Anlage zur Abrundung und Attraktivitätssteigerung des Sportangebotes in Lohne bei.

 

In der verwaltungsinternen Erläuterung wurde zur Zuschusshöhe nach den Sportförderrichtlinien in Höhe von 66 2/3 % ausgeführt, dass die höhere Förderung gegenüber anderen Vereinen durch das Vorhalten mittelzentraler Sporteinrichtungen begründet ist. Dieses trifft für das Heinz-Dettmer-Stadion zu, jedoch nicht für die Sportanlage Adenauerring. Daher ist eine Reduzierung der Förderquote auf 50 % gerechtfertigt.