Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds zum Bau einer Lärmschutzwand im Heinz-Dettmer-Station wird verwaltungsseitig erläutert, dass die Lärmschutzwand aufgrund des Lärmschutzgutachtens erforderlich sei und im Bauantragsverfahren genehmigt werde. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die direkten Nachbarn beteiligt. Die Errichtung der Lärmschutzwand erfolge innerhalb des Geländes der Sportanlage.