Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2011 zu beraten zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 

Bezeichnung

Ansatz 2011

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

- 25.035.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

- 1.783.000,00

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

- 1.667.800,00

04.

Sonstige Transfererträge

- 119.500,00

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

- 324.500,00

06.

Privatrechtliche Entgelte

- 466.500,00

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

- 1.676.000,00

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

- 124.000,00

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

- 1.333.000,00

12.

= Summe ordentliche Erträge

- 32.529.300,00

13.

Aufwendungen für aktives Personal

5.607.900,00

14.

Aufwendungen für Versorgung

 

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

4.133.500,00

16.

Abschreibungen

2.876.600,00

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

47.500,00

18.

Transferaufwendungen

18.433.000,00

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.275.000,00

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

155.800,00

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

32.529.300,00

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2011

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

25.035.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

1.783.000,00

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

119.500,00

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

324.500,00

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

466.500,00

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

1.676.000,00

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

124.000,00

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.256.000,00

10.

= Summe d. Einz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

30.784.500,00

11.

Auszahlungen für aktives Personal

- 5.388.900,00

12.

Auszahlungen für Versorgung

- 6.000,00

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

- 4.133.500,00

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

- 47.500,00

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

- 18.433.000,00

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

- 1.275.000,00

17.

= Summe d. Ausz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

- 29.283.900,00

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.500.600,00

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

1.191.000,00

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

1.005.000,00

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.000.000,00

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

90.000,00

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

4.286.000,00

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- 2.000.000,00

26.

Baumaßnahmen

- 2.928.000,00

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

- 597.000,00

29.

Aktivierbare Zuwendungen

- 395.000,00

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

- 11.000,00

31.

= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit

- 5.931.000,00

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 1.645.000,00

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 144.400,00

34.

Einzahlungen; Aufnahme von. Krediten. und inneren Darlehen

57.000,00

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen

- 70.000,00

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

- 13.000,00

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

- 157.400,00

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HHJahres

7.700.000,00

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHJahres

7.542.600,00

 


 

Ergebnishaushalt – Erträge

 

-          Realsteuererträge in Höhe von 17.420.000,00 Euro (Gewerbesteuer = 14,5 Mio. €, Grundsteuer A + B = 2.920.000,00 €). Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Steuerrechtsänderungen und des Aufkommensverlaufs der Jahre 2009 / 2010 vorsichtig mit 14,5 Mio. Euro kalkuliert. Gegenüber dem Höchststand des Jahres 2008 mit einem Ertrag in Höhe von rd. 18,0 Mio. Euro ist eine erhebliche Verringerung zu verzeichnen.

 

-          Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 7,45 Mio. Euro (+ 50.000,00 Euro gegenüber 2010). Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2010 beläuft sich auf rd. 6,3 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 wird ein leichter Anstieg des Aufkommens prognostiziert. Im Haushalt 2011 wird ein Betrag in Höhe von 6.400.000,00 Euro aus dem Einkommensteuer- und 1.050.000,00 Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt.

 

-          Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüssel-Zuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Bedingt durch die gesunkenen Steuereinnahmen im Zeitraum 01.10.2009 – 30.09.2010 wird eine Finanzausgleichsumlage von 400.000,00 Euro (- 575.000,00 Euro gegenüber 2010) veranschlagt. Eine Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen.

 

-          Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht., der Gewerbesteuerhebesatz ist seit 1980 unverändert. Für das Jahr 2011 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundstuer A = 310 v. H., Grundsteuer B = 320 v. H., Gewerbesteuer = 320 v. H.

 

-          Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2011 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Pensionsrückstellungen 5.607.900,00 Euro. Ein Vergleich mit dem Anfangshaushaltsansatz des Jahres 2010 weist nur eine geringe Steigerung

(+ 1 %) aus.

 

-          Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.432.000,00 Euro. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2011 = 71 Punkte (2010 = 71 Punkte).

 

-          Eine Kreisumlage, die auf der Basis von 44 Punkten (wie Vorjahr) in Höhe von 9.500.000,00 Euro (2010 = 11.112.000,00 Euro) veranschlagt wurde.

 

-          Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen beträgt 155.800,00 Euro.


 

Finanzhaushalt

 

-          Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.

 

-          Die aus dem kameralen System bekannte „Allgemeine Rücklage“ existiert im Neuen Kommunalen Rechnungswesen nicht mehr. Es ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung allgemein die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden mit rd. 7,7 Mio. Euro geschätzt.

 

Die Schuldenentwicklung der Jahre 2000 – 2011 beträgt:

 

31.12.2000

=

3,589

Mio. Euro

=

145,97

Euro pro Einw.

31.12.2001

=

3,335

Mio. Euro

=

137,24

Euro pro Einw.

31.12.2002

=

3,215

Mio. Euro

=

130,74

Euro pro Einw.

31.12.2003

=

3,028

Mio. Euro

=

121,60

Euro pro Einw.

31.12.2004

=

2,782

Mio. Euro

=

111,16

Euro pro Einw.

31.12.2005

=

0,613

Mio. Euro

=

24,47

Euro pro Einw.

31.12.2006

=

0,735

Mio. Euro

=

29,14

Euro pro Einw.

31.12.2007

=

0,802

Mio. Euro

=

31,51

Euro pro Einw.

31.12.2008

=

0,972

Mio. Euro

=

38,03

Euro pro Einw.

31.12.2009

=

0,977

Mio. Euro

=

38,00

Euro pro Einw.

31.12.2010

=

1,017

Mio. Euro

=

39,00

Euro pro Einw.

31.12.2011

=

1.004

Mio. Euro

=

38,77

Euro pro Einw.

 

-          Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 5,9 Mio. Euro und liegen damit leicht über dem Vorjahresniveau.

 

-          Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 4,3 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse). Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 157.400,00 Euro wird aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

 

Wie in jedem Jahr ist der Haushalt insbesondere auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des Ergebnishaushaltes mit Risiken behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Ebenfalls nicht bekannt ist die endgültige Höhe der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

 

In der verwaltungsseitigen Erläuterung wurden folgende Punkte herausgestellt:

 

  • Der Ergebnishaushalt des Jahres 2011 ist ausgeglichen und weist einen geringen Überschuss aus

 

  • Die Steuereinnahmen mit insgesamt 17.420.000,00 € bei den Realsteuern und 7.450.000,00 € bei den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern sind vorsichtig geschätzt

 

  • Die Steuerhebesätze werden auch im Jahre 2011 nicht erhöht und sind damit seit vielen Jahren unverändert

 

  • Die Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage reduzieren sich im Jahre 2011 aufgrund der geringeren Steuerkraft um rd. 1,6 Mio. € und 0,4 Mio. €

 

  • Die Vereinsförderung bleibt auch im Jahr 2011 unverändert

 

  • Bei den Personal- und Sachkosten sind im Jahr 2011 keine wesentlichen Steigerungen veranschlagt

 

  • Bei den Auszahlungen (Investitionen) des Finanzhaushaltes liegt der Schwerpunkt bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten. Insgesamt sind einschließlich Grunderwerb 5.931.000,00 € vorgesehen (2010 = 5.457,000,00 €)

 

  • Die Darlehnsaufnahme von 57.000,00 € beschränkt sich auf ein Darlehn der Kreisschulbaukasse

 

  • Der Finanzmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 157.400,00 € kann aus vorhandenen liquiden Mitteln bestritten werden.