Ein Ratsmitglied fragt nach, ob die Erkenntnisse aus der Starkregen-Analyse des OOWV beim Neubau des Parkhauses nicht berücksichtigt wurden und ob bei dem Starkregenereignis am 20.06.2023 verstopfte Gullys ursächlich für die entstandenen Wasserschäden waren. Auch wurde gefragt, ob Regressansprüche gegen die Stadt Lohne geltend gemacht werden könnten.

 

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass der Bauhof regelmäßig die Einläufe des Gullys säubere und bei entsprechenden Wetterwarnungen die Einläufe zusätzlich kontrolliere. Dies sei auch in der vergangenen Woche jeweils erfolgt. Die Verstopfung der Gullys resultiere aus dem mitgespülten Oberflächendreck, welcher oftmals von den Anliegern selbst auf die Straße gekehrt werde. Die Anlieger haben selbst auch eine Straßenreinigungspflicht. Darüber hinaus handele es sich bei solchen Starkregenereignissen um Ausnahmen, nach denen die Kanäle nicht bemessen werden könnten.