Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Herr Jürgen Göttke-Krogmann erhält für Umbauarbeiten zur Errichtung eines „außerschulischen Lernortes“ auf der Hofanlage Göttke-Krogmann, Kroge, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten, maximal jedoch 20.000,00 Euro.


Sachverhalt:

 

Auf dem Hofgelände Göttke–Krogmann, Diepholzer Straße 21, Kroge, beabsichtigt der Eigentümer Jürgen Göttke–Krogmann den Umbau und die Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes zu einem „Außerschulischen Lernort“.

 

Die Nutzung des Gebäudes und der Hofanlage steht nach Angaben des Eigentümers allen gemeinnützig tätigen Verbänden und Vereinen der Region für Veranstaltungen zur Bildung und Information im ländlichen Raum offen. Das Projekt soll in regionale und überregionale Netzwerke (z. B. Uni Vechta, Akademie Stapelfeld, Kreislandvolkverband) zur Umweltbildung eingebunden werden, bietet im Zusammenhang mit der Hofanlage ein authentisches Umfeld zur Auseinandersetzung mit dem Themenkreis der Kulturlandschaft Nordwestdeutschlands und wird vom Investor auch als Beitrag für Aktivitäten des ländlichen Tourismus (Boxenstopp-Route) gesehen.

 

Der Investitionsbedarf für das Gebäude (Erdgeschoss, Außenfassade, Dach, Außenanlage) beträgt nach einer Kostenberechnung eines Architektur- und Ing.-Büros netto 219.830,00 Euro. Einrichtungskosten für ein „grünes Klassenzimmer“ werden von einem Kooperationspartner übernommen. Der zusätzlich vorgesehene Ausbau des Dachgeschosses (Übernachtungsmöglichkeit für Radwanderer) ist in diesen Kosten nicht enthalten.

 

Da die Investitionen nach Ansicht des Eigentümers vorrangig gemeinnützigen Zwecken der Bildungsarbeit dienen, wurden Förderanträge bei verschiedenen Stellen (GLL, Landkreis, Stiftungen) gestellt. Bei der Stadt Lohne wurde ein Zuschuss in Höhe von 30.000,00 Euro beantragt. Der Landkreis Vechta sieht durch vorhandene außerschulische Lernorte in Telbrake und Fladderlohausen den Bedarf für den Landkreis Vechta abgedeckt und hat eine Förderung abgelehnt. Für einen Zuschuss der GLL ist eine gleich hohe Förderung von anderer öffentlicher Stelle (Stadt, Bürgerstiftung) Voraussetzung.

 

Der einmalige Einsatz städtischer Mittel lässt sich mit der Verbreiterung des Bildungsangebotes und eine Attraktivitätssteigerung der Ortschaft Kroge begründen. Der Zuschuss könnte 10 % der Baukosten, maximal jedoch 20.000,00 Euro betragen.

 

In der Diskussion sprachen sich verschiedene Redner für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses aus und verwiesen auf die mögliche Mitnutzung durch die Lohner Schulen und eine Bereicherung für die Ortschaft Kroge-Ehrendorf. Ein anderes Ausschussmitglied führte aus, dass der Landkreis eine Förderung abgelehnt habe und die Anerkennung der Förderwürdigkeit durch den Schulausschuss keinen Automatismus für einen Zuschuss bedeute.