Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, die anliegende Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 nebst Anlagen zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wurde zum 01.01.2010 vorgenommen. Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer Kommune erstmals nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat der Rat eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen. Als Grundlage der Eröffnungsbilanz gelten die Vorschriften der Nds. Gemeindeordnung und der hierauf erlassenen Verordnungsregelungen (Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung). Weiter wurde von einer Arbeitsgemeinschaft der Kommunen im Landkreis Vechta ein Leitfaden erarbeitet, der Handhabungen zur Vermögenserfassung und –bewertung enthält. Bei den gesetzlich geregelten Wahlrechten (Vermögenstrennung, Aktivierung geleisteter  und erhaltener Investitionszuschüsse, Bilanzierung von beweglichen Vermögensgegenständen, Bewertung von Straßengrundstücken, Aktivierung des Umstellungsaufwandes, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen) wurden die Festlegungen hierzu mit Ratsbeschluss vom 30.04.2009 getroffen. Die Entscheidungen hierzu sind verbindlich und nachträglich nicht änderbar.

 

Als stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Aktiva (Vermögen) und der Passiva (Mittelherkunft) zum Stichtag 01.01.2010 gibt die Bilanz einen Überblick über das kommunale Vermögen, seine Finanzierung und ist damit ein Spiegelbild des Wirtschaftens einer Kommune in der Vergangenheit. Der Aufbau der Bilanz ist gesetzlich geregelt. Insgesamt wurde der Grundsatz einer vorsichtigen Bewertung angewandt. Die Anlagennachweise sind bereits größtenteils vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben, die zu berücksichtigen sind. Gemäß § 61 Abs. 2 GemHKVO kann die Eröffnungsbilanz letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss berichtigt werden.

 

Zur übersandten Vorlage wurden allen Ausschussmitgliedern 2 Änderungsblätter (Seite 3 der Bilanz – Passiva -, Schuldenübersicht als Anhang der Bilanz ausgehändigt. Nach verwaltungsseitiger Erläuterung der Eröffnungsbilanz wurde dieser ohne weitere Diskussion zugestimmt.