Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

Die Angelegenheit wird in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung verwiesen. Eine Beratung soll nach dem Beschluss des Kreistags über das Klimafolgenanpassungskonzept erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe SPD/ Bündnis 90-Die Grünen beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungsplanes auf der Grundlage des für den Landkreis Vechta erarbeiteten „Klimafolgenanpassungskonzeptes“ zu beauftragen.

 

Ziel muss es sein, frühzeitig die zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen festzustellen, sowie die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche (ggf. auch mit externen Akteuren) festzulegen.

 

Eine kontinuierliche Berichtserstattung zum Sachstand des Umsetzungsprozesses sollte im Fachausschuss gewährleistet werden. Über die Terminsetzung, z.B. ob viertel- oder halbjährig, wäre zu beraten und zu beschließen.

 

Am 21. September 2023 soll im Bau-, Struktur- und Umweltausschuss des Landkreises Vechta über das Konzept erneut beraten und anschließend im Kreistag beschlossen werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Antrags durch den Antragsteller wird der Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung gestellt.

 

Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag ausgeführt, dass sich dieser von dem Antrag der Fraktion BI ProWald, über welchen in der Ratssitzung am 28.06.2023 auf Nichtbefassung entschieden wurde, unterscheide. Vorliegend solle auf das Klimafolgenanpassungskonzept des Landkreises aufgebaut werden. Es wird vorgeschlagen, die Beratung und die Beschlussfassung des Kreistags über das Klimafolgenanpassungskonzept abzuwarten, bevor eine Beratung im Ausschuss stattfinde.

 

Ein Ratsmitglied stellt heraus, dass der vorliegende Antrag zwar anders als der Antrag der Fraktion BI ProWald sei, es den Sinn des Antrags der Gruppe SDP–Bündnis 90/Die Grünen jedoch nicht verstehe. Der Antrag der Fraktion BI ProWald zielte darauf an, ein Klimafolgenanpassungskonzept zu erstellen und dabei auf das Konzept des Landkreises zurückzugreifen. Der Antrag wurde also eigentlich von der Fraktion BI ProWald gestellt und nun nochmals von der Gruppe SDP–Bündnis 90/Die Grünen. Trotzdem werde man der Verweisung in den Fachausschuss zustimmen. Der damalige Hinweis der UBG-Fraktion, bis zum Beschluss des Kreistags über das Klimafolgenanpassungskonzept zu warten, sei nicht sinnvoll. Das Konzept werde zukünftig Voraussetzung für Förderungen sein.

 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass man sich nicht mit etwas beschäftigen solle, was bei der Stadt noch nicht auf der Agenda stehe. Es mache keinen Sinn, im Vorfeld einen Antrag zu stellen. Daher sei eine Zurückstellung des Antrags bis zur Beschlussfassung des Kreistags sinnvoll.

 

Das Ratsmitglied, welches den Geschäftsordnungsantrag gestellt hatte, erklärt, dass wissentlich offen gelassen wurde, in welcher Sitzung des Fachausschusses der Antrag behandelt werden solle. Man wolle mit dem Antrag den Startschuss geben, um nach der Beschlussfassung des Kreistags anschließend in die Umsetzung gehen zu können.

 

Es herrscht Einigkeit darüber, dass im Beschluss ergänzt werden soll, dass die Beratung erst nach dem Beschluss des Kreistags über das Klimafolgenanpassungskonzept erfolgt.